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Bremerin 19.03.2012 08:59

Zugang bei Reparatur
 
In dem Zimmer meiner Mieterin, in welchem sich der zentrale Telefon- und Internetanschluss befindet, muss eine Reparatur vorgenommen werden. Sie weigert sich, den Termin des Technikers zu akzeptieren und macht Vorgaben, dass er nur kommen darf, wenn sie anwesend ist. Zu ihrem eng begrenzten Zeitfenster ist es aber nicht möglich eine zeitliche Übereinstimmung zu erlangen. In welchen Paragrafen steht, ob sie nicht trotzdem den Zugang gewähren muss? Und wie ist der Wortlaut?

anitari 19.03.2012 09:43

AW: Zugang bei Reparatur
 
§ 809 des BGB

Mit Hilfe von Google findet man auch den Wortlaut.


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