Recht auf Abstellraum?
Im Zusammenhang mit dem Matratzenproblem (Hausmeister sagt, ich dürfe Matratze nicht auf Bühne lagern):
Im Gegensatz zu allen anderen Hausbewohnern habe ich keinen Abstellraum im Keller oder sonstwo, wo ich die Matratze lagern könnte. Habe ich als Mieter Recht auf einen Abstellraum? Oder das Recht, die Matratze im Wäscheraum (Bühne) zu lagern, wenn ich keinen anderen Abstellraum bekomme? Von Vermieterseite wurde mir gesagt, ich hätte ja schließlich beim Einzug gewusst, dass es keinen Abstellraum gibt, und es könne keine Ausnahme gemacht werden, die mir erlaubt, die Matratze auf der Bühne zu lagern. Ist das so? |
AW: Recht auf Abstellraum?
Zitat:
Sie haben nur ein Anrecht auf die Dinge, die im Mietvertrag vereinbart sind. |
AW: Recht auf Abstellraum?
Zitat:
Also Pech für mich. :mad: |
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