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ergosturm 24.04.2012 11:39

Recht auf Abstellraum?
 
Im Zusammenhang mit dem Matratzenproblem (Hausmeister sagt, ich dürfe Matratze nicht auf Bühne lagern):
Im Gegensatz zu allen anderen Hausbewohnern habe ich keinen Abstellraum im Keller oder sonstwo, wo ich die Matratze lagern könnte.
Habe ich als Mieter Recht auf einen Abstellraum? Oder das Recht, die Matratze im Wäscheraum (Bühne) zu lagern, wenn ich keinen anderen Abstellraum bekomme?
Von Vermieterseite wurde mir gesagt, ich hätte ja schließlich beim Einzug gewusst, dass es keinen Abstellraum gibt, und es könne keine Ausnahme gemacht werden, die mir erlaubt, die Matratze auf der Bühne zu lagern.
Ist das so?

Regenmacher 24.04.2012 11:50

AW: Recht auf Abstellraum?
 
Zitat:

Ist das so?
Ja!

Sie haben nur ein Anrecht auf die Dinge, die im Mietvertrag vereinbart sind.

ergosturm 24.04.2012 12:30

AW: Recht auf Abstellraum?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4898)
Sie haben nur ein Anrecht auf die Dinge, die im Mietvertrag vereinbart sind.

Danke - ich dachte, im Mietvertrag kann vieles stehen oder auch nicht stehen, was im Widerspruch zur Rechtssprechung steht. :confused: Und hatte gehofft, das Thema Abstellraum gehöre dazu...
Also Pech für mich. :mad:


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