Rasenkantsteine
Hallo, bin neu hier im Forum und habe eine spezielle Frage:
Wir sind laut Mietvertrag zur Gartenarbeit verpflichtet. Ein großes Rasenstück vor unserem Balkon muß regelmäßig gemäßt werden. Da das Stück an einem steilen Hang liegt, gestatte uns der Vermieter vor einigen Jahren, am obersten Stück ein Blumenbeet anzulegen. Dies wird von uns natürlich ebenfalls gepflegt und jedes Jahr neu bestückt. Als Abgrenzung zum Rasen hatten wir das Bette mit kleinen Holzpanellen umgeben, die allerdings weder den Hang hielten noch besonders wetterfest waren. Nun haben wir 25 cm hohe Rasenkantensteine gesetzt. ein heutiges Schreiben des Vermieters fordert uns auf, diese Kantsteine wieder zu entfernen, daß es sich um eine Veränderung des Grundstückes handelt, was man nicht wünschen. Muß ich die Steine entfernen? Und welche "erlaubte" Möglichkeit habe ich, das Beet abzugrenzen? Danke für jede hilfreiche Antwort. beluga36 |
AW: Rasenkantsteine
Zitat:
Und wenn Sie demnächst etwas ähnliches planen, sollten Sie vorab Ihren Vermieter mit ins Boot nehmen, am besten schriftlich. |
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