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-   -   Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen? (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/darf-der-vermieter-die-wohnung-besichtigen-1702.html)

claudia_k 16.07.2012 22:03

Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
 
Hallo an alle,

meine Vermieterin behauptet Sie habe das Recht mein Zimmer (ich wohne in einer 2er WG, die Vermieterin wohnt direkt unter uns) zu besichtigen, da Sie der Meinung ist ich hätte zu viele Sachen und würde diese niemals unterbekommen.
Hat Sie dieses Recht??

Ich bin der Meinung, dass Sie dieses Recht nicht hat und habe ihr daher einen Termin für eine Besichtigung verweigert.

Darauf hin hat Sie gesagt ich solle mir etwas anderes suchen (ich bekomme das auch noch schriftlich von ihr).
Kann Sie das von mir deswegen verlangen?

Vielen Dank für eure Hilfe
claudia

Recht-Einfach 16.07.2012 23:03

AW: Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
 
Hallo,

generell hat der Mieter das Hausrecht. Dies bedeutet, dass er alleine entscheidet, wen er in die Wohnung hineinlässt und wen nicht. Lesen Sie hierzu bitte unseren Artikel zum Thema Hausrecht:
Hausrecht und Hausfriedensbruch - neues Mietrecht einfach erklärt

Problem: Der Vermieter kann ien Besichtigungsrecht geltend machen, welches im Paragrafen 809 BGB reglementiert wird: BGB § 809 - Einzelnorm

Sicher kann Ihnen auch dieser Artikel von einem Rechtsanwalt zum Thema Besichtigung weiterhelfen:
Besichtigungsrecht des Vermieters

Eine Kündigung sollte hieraus jedoch nicht resultieren dürfen.


Viel Erfolg wünscht Mietrecht Einfach

claudia_k 17.07.2012 00:22

AW: Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
 
Zitat:

Problem: Der Vermieter kann ien Besichtigungsrecht geltend machen, welches im Paragrafen 809 BGB reglementiert wird: BGB § 809 - Einzelnorm
Der § 809 BGB ist mir leider nicht verständlich!

Aus welchen Gründen darf den der Vermieter im Einzelnen eine Besichtigung der Wohnung fordern?

peryair 17.07.2012 07:08

AW: Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
 
hallo,
jetzt mal ganz unabhängig von den gesetzen.
es ist ja ganz normal, das man aus persönlichen erfahrungen oder mißtrauen, keine fremden personen in seine persönlichen räume lassen möchte.

ABER in mietverhältnissen bringt es oft ein neues vertrauen gegenüber dem eigentümer/vermieter, wenn man diese in die räume läßt!

falls etwas in den räumlichkeiten kritisch sein sollte, kann man dies ja kurzfristig beseitigen oder irgendwie verstecken.....

einfach mal drüber nachdenken ob das vielleicht sogar eine chance ist ;-)

Sange 17.07.2012 08:54

AW: Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
 
Zitat:

meine Vermieterin behauptet Sie habe das Recht mein Zimmer (ich wohne in einer 2er WG, die Vermieterin wohnt direkt unter uns) zu besichtigen, da Sie der Meinung ist ich hätte zu viele Sachen und würde diese niemals unterbekommen.
Hat Sie dieses Recht??
Nein, das Recht hat sie nicht.
Auch der § 809 BGB gibt ihr in dem geschilderten Fall nicht das Recht, denn es fehlt an der erforderlichen Begründung.

Ich glaube, dass dieser Link eine gute Übersicht verschafft: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter


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