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minki23 11.05.2009 16:54

Abmahnung wegen Ruhestörung
 
Hallo zusammen,

ich von meine Hausverwaltung eine Abmahnung wegen Ruhestörung bekommen. In dem Schreiben lautet es wie folgt: "aus Ihrer Nachabrschaft haben wir erfahren, dass sie die ruhe im haus stören in dem Sie Feiern veranstalten welche bis 03:00 Uhr morgens dauern! Wenn sie das nicht unterlassen sehen wir uns gezwungen ihnen fristlos zu kündigen..."

Jetzt zu meiner Frage: ist das rechtens? Kann mich die HV einfach so abmahnen. Das komische daran ist, das die HV ihren Sitz ca. 500 km weiter entfernt hat und seit 10 jahren keiner der HV-Mitarbeiter vor Ort war.

Wenn so eine Abmahnung einfach so möglich ist, kann ich ja theoretisch jeden "anscheissen"!

Danke im Voraus
Minki23

Recht-Einfach 11.05.2009 17:35

AW: Abmahnung wegen Ruhestörung
 
Hallo minki23,

natürlich kann die Hausverwaltung eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen. Auch eine darauf folgende fristlose Kündigung ist möglich, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

Und eine Frage von mir:
War die Abmahnung denn berechtigt? Wurde bis um 3:00 Uhr in der Nacht laut gefeiert?
Ansonsten würde ich Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen.

Zum Thema "jeden anscheissen".

So einfach ist es sicher nicht: denn ich gehe davon aus, dass die Information von mehreren Mietern oder auch Nachbarn an die Hausverwaltung geschickt wurde. So gibt es immer Zeugen. Und darauf ist die Hausverwaltung angewiesen, denn sonst könnte sie keine fristlose Kündigung aussprechen, da Aussage gegen Aussage stünde.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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