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Philipp2201 26.10.2012 22:09

Kein Schlüssel zu eigenem Zimmer in WG/Fahrrad in eigenem Zimmer
 
Hallo,

ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet (Mietvertrag sagt folgendes: Bestandteil des Mietvertrags ist das Zimmer xxxx. Es werden keine Allgemeinräume / Allgemeinflächen (z.B. Garten) außerhalb des Zimmers mitvermietet).
Heißt das genau genommen, dass ich Bad und Küche nicht mitbenutzen darf?

Ich habe vom Vermieter einen Hausschlüssel, aber bisher keinen Wohnungs-/Zimmerschlüssel bekommen. Ein anderer WG Mitbewohner und ich haben das gleiche Schloss (wir haben das ausprobiert). Ist das rechtlich okay, kann ich etwas dagegen tun? Kann ich fristlos kündigen, wenn ich keinen Wohnungs-/Zimmerschlüssel habe?


Mein Fahrrad steht im Moment draußen bei Regen und geht langsam kaputt. Darf ich es mit in mein Zimmer nehmen oder darf mir der Vermieter das verbieten? Er stellt keinen weiteren Abstellplatz außer ein Stückchen Gras am Hausrand zur Verfügung.

Regenmacher 27.10.2012 08:49

AW: Kein Schlüssel zu eigenem Zimmer in WG/Fahrrad in eigenem Zimmer
 
Zitat:

Heißt das genau genommen, dass ich Bad und Küche nicht mitbenutzen darf?
Warum fragen Sie nicht Ihren Vermieter, wie dieser Satz zu verstehen ist?

Zitat:

Ich habe vom Vermieter einen Hausschlüssel, aber bisher keinen Wohnungs-/Zimmerschlüssel bekommen.
So etwas erhält man in der Regel bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens bei Bezug des Zimmers ausgehändigt. Tauschen Sie das Schloss aus und wenn Sie ausziehen, machen Sie die Sache wieder rückgängig. Wenn es aber ein ganz einfaches Schloss für Zimmertüren (Buntbartschlüssel) ist, wird es jede Menge passender Schlüssel dazu geben.

Zitat:

Kann ich fristlos kündigen, wenn ich keinen Wohnungs-/Zimmerschlüssel habe?
Nö, natürlich nicht. Wenn dieses Zimmer möbliert vermietet wurde, dann können Sie bis zum 15. November zum 30. November kündigen.

Philipp2201 27.10.2012 09:48

AW: Kein Schlüssel zu eigenem Zimmer in WG/Fahrrad in eigenem Zimmer
 
Danke für Ihre Antwort.

Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6030)
Wenn es aber ein ganz einfaches Schloss für Zimmertüren (Buntbartschlüssel) ist, wird es jede Menge passender Schlüssel dazu geben.

Ja, so ein Schloss ist es, genau so eines haben wir auch an der Wohnungstür. Es ist eine Wohnung in einem Einfamilienhaus.

D.h., dass mein Mitbewohner (und vermutlich auch mein Vermieter) einfach so in mein Zimmer bzw. der Vermieter einfach so in die Wohnung kommen kann ist in Ordnung? Wenn ich daran etwas ändern möchte, müsste ich mein Schloss austauschen?


Wie ist das mit dem Fahrrad. Darf ich das Fahrrad ohne Weiteres mit in mein Zimmer nehmen? Gibt es dabei etwas zu beachten?

Regenmacher 27.10.2012 10:24

AW: Kein Schlüssel zu eigenem Zimmer in WG/Fahrrad in eigenem Zimmer
 
Zitat:

Gibt es dabei etwas zu beachten?
Klar, nicht an die Wände kommen, denn die Spuren von den Reifen gehen nicht so einfach weg.

Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass man sich solche Dinge wie Zimmertürschloss und Fahrradunterbringung nicht vor Mietvertragsabschluss etwas genauer anschaut, dann wäre man vor Überraschungen sicher.

Aber noch einmal und jetzt ganz deutlich. Zuerst sucht man das Gespräch mit dem Vermieter in aller Ruhe. Und wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, sucht man sich ein anderes Zimmer.

P.S. Für einfache Zimmertürenschlösser (Kastenschlösser) gibt es Steckschlüssel. Dann kann auch kein Fremder das Zimmer betreten, nachdem man die Tür mit dem normalen Schlüssel abgeschlossen hat.

Philipp2201 28.10.2012 08:03

AW: Kein Schlüssel zu eigenem Zimmer in WG/Fahrrad in eigenem Zimmer
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6032)
Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass man sich solche Dinge wie Zimmertürschloss und Fahrradunterbringung nicht vor Mietvertragsabschluss etwas genauer anschaut, dann wäre man vor Überraschungen sicher.

Da stimme ich Ihnen zu. Das werde ich beim nächsten Mietvertrag auch sicher vorher klären.

Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6032)
P.S. Für einfache Zimmertürenschlösser (Kastenschlösser) gibt es Steckschlüssel. Dann kann auch kein Fremder das Zimmer betreten, nachdem man die Tür mit dem normalen Schlüssel abgeschlossen hat.

Das klingt nach einer guten Lösung. Danke!


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