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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Zugang zu Wohn- und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten
Hallo,
habe jetzt das "halbe" Forum durchfostet, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Wir wohnen bei einer großen Wohngesellschaft im Großraum Frankfurt. Das Haus besteht aus drei zusammenhängenden Hochhäusern (bis 8. Stock), was natürlich einiges an Arbeit und Verpflichtungen für den Vermieter bedeutet. Ich möchte hier auch nicht über die Gesellschaft herfallen. Da wir jetzt ca. drei Jahre hier wohnen und wir ingesamt schon mindestens 15 Urlaubstage für Firmen geopfert habe, teilweise in "Eigennutz", teilweise für die Allgemeinheit (wegen neuer Kabelanlage z.B.), habe wir eigentlich genug. Jetzt soll in den Kellerräumen wegen Brandschutz, was natürlich wichtig ist, in einzelnen Kellern irgendwelche Sachen installiert werden. Da wir aber auch Wertsachen dort lagern und wir jetzt nicht unbedingt andere Mieter mit dem Öffnen und Schliessen unseres Kellers beauftragen wollen, meine Frage: Steht es uns zu, mit den entsprechenden Firmen einen Termin nach Feirabend zu vereinbaren? Dies würde ca. 16:15 bedeuten. Also, ob es uns rechtlich zusteht, oder ob wir generell den Zugang zu dem rechtzeitig angekündigten Termin zu gewährleisten habe. Danke erstmal im Voraus. Gruß Jens |
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#2
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AW: Zugang zu Wohn- und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten
Zitat:
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#3
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AW: Zugang zu Wohn-und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten
Das wurde auch schon von uns versucht, aber bis heute hat es leider selten funktioniert. Aber Danke erst mal für den Tipp.
Uns würde halt auch mal die rechtliche Seite interessieren, nicht das wir einfach sagen: Ok, wir habe da keine Zeit Zeit, kommt ab ...! Es wäre fatal, wenn uns dann evtl. Mehrkosten ins Haus stehen. Ich finde leider bezüglich dieses Themas nichts, oder ich geb vielleicht die falschen Suchbegriffe ein. Gruß Jens |
#4
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AW: Zugang zu Wohn-und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten
Über die rechtliche Seite klärt Sie gerne ein Anwalt auf, ein Forum gibt Tipps und Ratschläge.
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#5
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AW: Zugang zu Wohn- und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten
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