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rauchfrei 15.05.2009 21:23

Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?
 
Im Mietvertrag ist so eine Klausel, dass man den Vermieter nach Erlaubnis zur Hundehaltung fragen darf.
Wir haben den Hund nun 3 Jahre, aber schriftlich haben wir nix.
Kürzlich gab es eine Auseinandersetzung mit unserem Vermieter wegen einer anderen Sache. Daraufhin verbot er uns mit dem Hund den Hausgarten zu benutzen. (Gartenbenutzung ist im Mietvertrag nicht gesondert angekreuzt)
Mein Mann ging trotzdem mit dem Hund in den Garten und der Vermieter sah es und forderte meinen Mann auf, das Grundstück zu verlassen, da er die Nutzung untersagt hätte.
Mein Mann reagierte nicht.
Der Vermieter meinte daraufhin, er könne die Hundehaltung verbieten. Notfalls mittels "Verfügung"

Geht das? Wir haben 3 Kinder, die an dem Hund hängen...

Recht-Einfach 16.05.2009 16:24

AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?
 
Hallo rauchfrei,

generell hat der Vermieter das Recht ein Haustierverbot auszusprechen - abgesehen von manchen Kleintieren. Bei Euch könnte es etwas schwieriger werden, da auch ein gewisses Gewohnheitsrecht.

Und der Vermieter kann auch keine Hundehaltung erst erlauben und dann verbieten. Problematisch ist dabei nur, dass keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Wenn der Hund aber bereits 3 Jahre im Haus ist, dann gehe ich auch davon aus, dass der Vermieter diese lange Zeit Kenntnis vom Hund hat. Also ist die Zeit auf Eurer Seite!

Und da im Mietvertrag keine Gartennutzung ausgewiesen ist, rate ich Euch diesen mit Eurem Hund einfach nicht mehr zu benutzen, um den schlimmsten Fall nicht heraufzubeschwören. Auch wenn ich Eure Chancen auf ERfolg recht gut sehe - selbst bei einem Rechtstreit.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

rauchfrei 16.05.2009 21:01

AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?
 
... zu spät
mein Mann ging mit dem Hund in den Garten, als der Vermieter hinterm Haus war und hat den Hund 2x in den Garten machen lassen..
Daraufhin drohte der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung wegen dem Hund...
Geht das überhaupt?
Und was tut man dagegen? Falls er wirklich auf die Idee kommt?
Danke für die Antwort noch

Recht-Einfach 17.05.2009 13:48

AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?
 
Hallo,

das ist natürlich nun nicht gerade positiv gelaufen.
Aber meines Wissens nach kann eine Zusage zur Hundenutzung innerhalb der Wohnung nicht wieder aufgehoben werden.

Um das ganze rechtlich abzusichern würde ich Euch in dieser Hinsicht ein Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen. Dann habt Ihr sichere rechtlich fundierte Aussagen, die vielleicht mit einem Telefonat direkt kostenlos beantwortet werden können, solange der Fachmann die Frage mit Ja oder Nein beantworten kann.

Ich zumindest sehe Euch im Recht, wobei der letzte Schachzug, als wieder den Garten mit dem Hund betreten habt, vielleicht nicht der Geschickteste war.


Viel Erfolg,


Mietrecht Einfach

Ingerose 02.11.2011 10:40

AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?
 
Zitat:

Zitat von rauchfrei (Beitrag 573)
... zu spät
mein Mann ging mit dem Hund in den Garten, als der Vermieter hinterm Haus war und hat den Hund 2x in den Garten machen lassen..
Daraufhin drohte der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung wegen dem Hund...
Geht das überhaupt?
Und was tut man dagegen? Falls er wirklich auf die Idee kommt?
Danke für die Antwort noch

Ich würde es auch nicht in Ordnung finden, wenn der Garten als Hunde-WC benutzt wird.


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