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Wernerswicki 08.12.2012 21:55

Heizpflicht bei längerer Abwesenheit?
 
Hallo zusammen!

Meine 75jährige alleinewohnende Mutter ist vor einigen Tagen für drei Monate in die USA gereist, um Verwandte zu besuchen und dem kalten Winter in Bayern zu entgehen ;).
Am Tag ihrer Abreise haben wir dem Vermieter ein Fax geschickt, mit der Info, an wen er sich im Notfall wenden kann und wer einen Wohnungsschlüssel hat.
Er rief postwendend bei mir an und verlangte, dass die Wohnung beheizt würde. Falls das nicht in spätestens zwei Wochen passieren würde, könnte meine Mutter mit einer Kündigung rechnen!

Dazu muss man wissen, dass sie in einem Nachkriegs-Miethaus mit drei Parteien in der mittleren 3-Zimmer-Wohnung lebt. Das Haus ist schlecht gedämmt, hat vor ein paar Jahren neue Fenster bekommen. Ansonsten ist es renovierungsbedürftig, sowohl die Abwasserleitungen, die ständig verstopft sind, als auch das Stromnetz.
Die Heizung besteht aus zwei alten Ölöfen (mit Zuleitung aus dem Keller) in Küche und Wohnzimmer, die unzuverlässig brennen, gelegentlich auch ausgehen.
Der Warmwasserboiler im Bad läuft auf kleiner Stufe, kann also nicht einfrieren.

Kann von ihr verlangt werden, dass sie während ihrer Abwesenheit die Ölöfen brennen lässt?
Ist doch nicht ungefährlich, wenn die Flammen ausgehen und der Ofen vollläuft... Es ist auch niemand vor Ort, den man täglich beauftragen könnte, danach zu sehen.
Vor zwei Jahren, als wir ja einen richtig eisigen Winter hatten, war sie auch 2 Monate verreist und es gab keine Schäden in der Wohnung.

Ich bereue inzwischen, dass wir dem Vermieter überhaupt Bescheid gegeben haben...
Und was ist mit der Androhung der Kündigung?
Meine Mutter wohnt inzwischen seit 18 Jahren dort.
Ich wäre froh, wenn uns jemand einen Rat geben könnte. Danke schonmal im Voraus!

Sange 09.12.2012 07:53

AW: Heizpflicht bei längerer Abwesenheit?
 
Es gibt eine Obhutspflicht für Mieter! Schadensersatz droht!

Bitte hier nachlesen: Die allgemeinen Fürsorgepflichten des Mieters für die Wohnung

Wernerswicki 09.12.2012 09:46

AW: Heizpflicht bei längerer Abwesenheit?
 
Danke Sange für die schnelle Antwort!

Aber ein bisschen schwammig ist die Definition schon:

Abwesenheit/ Urlaub des Mieters:

Wenn keine Besonderheiten bestehen, wird es in der Regel als ausreichend angesehen, wenn der Mieter Nachbarn oder Freunden einen Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter oder Hausmeister, Hausverwalter ist in jedem Fall davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist. (BGH WM 72, 25). Der Mieter haftet aber selbst, wenn solche Freunde und Bekannten durch Nachlässigkeit einen Schaden verursachen (siehe oben). Der Mieter hat auch dafür zu sorgen, dass alle Mietvertraglichen Pflichten wie zum Beispiel die Räum- und Streupflicht im Winter oder die Kehrwoche erfüllt werden.


Was heißt: "in gewissen Zeitabständen"?
Ein Verwandter geht einmal wöchentlich Blumen gießen. Reicht das dann?
Dessen Telefonnummer hat der Vermieter ja auch.

Und was ist mit den Öfen? Müssten die laufen?

Und die angedrohte Kündigung?

Wäre dankbar, wenn ich darauf noch Antworten bekäme...


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