Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Rechte und Pflichten (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/)
-   -   Recht auf Gartennutzung? (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/recht-auf-gartennutzung-195.html)

hunneking 23.05.2009 21:21

Recht auf Gartennutzung?
 
Hallo...
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, 2 Partien. Alle haben wir Kinder und einen Garten, den wir auch alle nutzen dürfen gegen Gartenpflege. Also keiner zahlt für den Garten extra. Ich wohne mit meiner Family im Dachgeschoss und im unteren sind vor kurzem neue Mieter rein. Klar war von vorne herein, dass wir die Gartenarbeit teilen. Und eigentlich sollte ja auch absprache gehhalten werden, wie wir unseren Garten gestalten. Oberflächlich wurde mal kurz geprochen, was man so vor hat. Aber nur kurz!!! Jetzt fangen die da unten an, Hasenstall mit Aussengehege rei zu stellen, einen Kompostbehälter auch noch, obwohl wir einen Biomülleimer vorne haben und pflanzen Kräuter, Sträucher ect. in der Gegend rum, ohne uns etwas zu sagen, ob wir da auch was machen wollen, oder ob wir damit einverstanden sind... Selbst meine Tochter kann nicht mehr in den Sandkasten, da die den Sand zum unterbauen eines Pflanzenbeets, bzw. für den Komposter genommen haben. Hallo :confused: ???
Ist das rechtens??? Wir sind hier alle gleichberechtigt mit dem Garten und keiner hat Sonderrechte laut Mietvertrag. Können die das so einfach machen?
Da muß doch jeder mit einverstanden sein?!?

Hoffe, jemand kann einen Rat geben... :confused:

Grüßle hunneking

Recht-Einfach 25.05.2009 13:03

AW: Recht auf Gartennutzung?
 
Hallo hunneking,

den genutzten Sand würde ich meinem Mitmieter erst einmal schriftlich in Rechnung stellen, denn den habt ihr schließlich selber bezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. Oder Ihr habt das Recht, dass dieser wieder aufgefüllt wird und der andere Mieter die Kosten übernimmt. Denn das ist schlichtweg Diebstahl.

Für den Rest ist der Vermieter verantwortlich. Wenn eine gemeinschaftliche Nutzung des Gartens vereinbart ist, dann ist hier auch Rücksprache zu halten, was gemacht wird und was nicht. Wenn Ihr mit einer Maßnahme nicht einverstanden seid, dann könnt ihr diese unterbinden.

Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit den Garten in Parzellen zu unterteilen. Jeder bekommt einen Anteil von 50%, den er selbst bewirtschaften kann. Da ich aber die Begebenheit Eures Gartens nicht kenne, weiß ich nicht, ob so eine Regelung für Euch in Frage kommt.

Am besten setzt Ihr Euch mal gemeinsam mit dem Vermieter an einen Tisch und klärt die Fronten, sprecht die Mißverhältnisse an und haltet schriftlich fest, was nun erlaubt ist und was nicht. Hierbei wird sicher jede Partei ein wenig nachgeben müssen, aber so ist es ja immer im Leben, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:29 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1