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women48 08.06.2009 11:29

Recht auf fehlende Tür zur Küche?
 
Besteht ein Recht auf eine Tür zur Küche, wenn eine Zarge vorhanden ist?
Folgender Fall:
Musste im Dezember schnell aus baulichen Gründen eine neue Wohnung finden. Besichtigung der neuen Wohnung erfolgte während der Zwangsräumung des Vormieters, Türen waren alle ausgehängt. Einzug erfolgte 1 Woche nach Besichtigung im Dez. 08. Beim Einzug stellte ich dann fest, dass die Küchentüre fehlte, Bad- und Kinderzimmertüre sich nur mit Wucht schließen lassen. Habe den Vermieter darauf schriftlich, am 17.12.2008,hingewiesen.

Erste Reaktion des Vermieters, cholerisches Geschrei, ich sollte erst mal ein paar Monate Miete zahlen, denn sonst müsste er ja sein Privatbudget angreifen.

Zweite Reaktion des Vermieters: Besichtigung mit Hausmeister und Handwerker Anfang Januar.
Kommentar des Handwerkers: Türe ist nicht mehr auffindbar, kostengünstiger wäre der Einbau neuer Türen, da die vorhandenen Türen über 40 Jahre alt sind.

Das wars dann. Bis heute keine Türe in der Küche, keine Einstellung der Bad- oder Kinderzimmertüre.

Habe ich als Mieter ein Recht auf gängige oder fehlende Türen?

Gruß
women48

Recht-Einfach 09.06.2009 04:46

AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?
 
Hallo women48,

ob ein Recht auf gängige Türen besteht kann ich dir nicht genau sagen.

Jedoch hast du gemäß Mietrecht Recht auf die ordnungsgemäße Bewohnbarkeit der Räume. Diese ist meines Erachtens nach nicht gegeben, wenn die Tür zur Küche fehlt.

Die Küche ist nun einmal Produzent von Gerüchen und ggf. auch Lärm (z.B. Spülmaschine), welche sicher nicht immer angenehm sind.

Mein Tipp: Erstelle eine Mängelliste mit ausstehenden Reparaturen und lasse diese dem Vermieter schriftlich zukommen. Zur Behebung der Mängel sollte eine angemessene Frist gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist hast du zum einen das Recht auf eine fristlose Kündigung, zum anderen steht dir das Recht zu die Miete zu kürzen, wenn deine Wohnung nicht ordnungsgemäß nutzbar ist.

Welche prozentuale Mietminderung in deinem Falle angemessen ist, kann ich leider nicht sagen, aber sie sollte über 10% der Monatsmiete nicht hinausgehen.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg mit dem Vermieter,


Mietrecht Einfach

women48 09.06.2009 06:19

AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?
 
Vielen Dank für die Antwort. Da ich im Mieterbund Mitglied bin, werde ich mich erstmal unverbindlich erkundigen. Es liegen ja Schreiben und Zeugenaussagen vor, dass bereits bei Einzug diese Mängel (fehlende Tür) dem Vermieter angezeigt wurden.

Grüße
women48

Recht-Einfach 09.06.2009 14:45

AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?
 
Hallo women48,

das ist gut und sollte auch immer die normale Vorgehensweise sein! Der Schriftweg.

Ich wünsche dir nochmalig viel Erfolg und du darfst uns gerne berichten, wie es bei dir weitergegangen ist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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