Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.06.2009, 11:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 2
Standard Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Besteht ein Recht auf eine Tür zur Küche, wenn eine Zarge vorhanden ist?
Folgender Fall:
Musste im Dezember schnell aus baulichen Gründen eine neue Wohnung finden. Besichtigung der neuen Wohnung erfolgte während der Zwangsräumung des Vormieters, Türen waren alle ausgehängt. Einzug erfolgte 1 Woche nach Besichtigung im Dez. 08. Beim Einzug stellte ich dann fest, dass die Küchentüre fehlte, Bad- und Kinderzimmertüre sich nur mit Wucht schließen lassen. Habe den Vermieter darauf schriftlich, am 17.12.2008,hingewiesen.

Erste Reaktion des Vermieters, cholerisches Geschrei, ich sollte erst mal ein paar Monate Miete zahlen, denn sonst müsste er ja sein Privatbudget angreifen.

Zweite Reaktion des Vermieters: Besichtigung mit Hausmeister und Handwerker Anfang Januar.
Kommentar des Handwerkers: Türe ist nicht mehr auffindbar, kostengünstiger wäre der Einbau neuer Türen, da die vorhandenen Türen über 40 Jahre alt sind.

Das wars dann. Bis heute keine Türe in der Küche, keine Einstellung der Bad- oder Kinderzimmertüre.

Habe ich als Mieter ein Recht auf gängige oder fehlende Türen?

Gruß
women48



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 09.06.2009, 04:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Hallo women48,

ob ein Recht auf gängige Türen besteht kann ich dir nicht genau sagen.

Jedoch hast du gemäß Mietrecht Recht auf die ordnungsgemäße Bewohnbarkeit der Räume. Diese ist meines Erachtens nach nicht gegeben, wenn die Tür zur Küche fehlt.

Die Küche ist nun einmal Produzent von Gerüchen und ggf. auch Lärm (z.B. Spülmaschine), welche sicher nicht immer angenehm sind.

Mein Tipp: Erstelle eine Mängelliste mit ausstehenden Reparaturen und lasse diese dem Vermieter schriftlich zukommen. Zur Behebung der Mängel sollte eine angemessene Frist gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist hast du zum einen das Recht auf eine fristlose Kündigung, zum anderen steht dir das Recht zu die Miete zu kürzen, wenn deine Wohnung nicht ordnungsgemäß nutzbar ist.

Welche prozentuale Mietminderung in deinem Falle angemessen ist, kann ich leider nicht sagen, aber sie sollte über 10% der Monatsmiete nicht hinausgehen.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg mit dem Vermieter,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.06.2009, 06:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Vielen Dank für die Antwort. Da ich im Mieterbund Mitglied bin, werde ich mich erstmal unverbindlich erkundigen. Es liegen ja Schreiben und Zeugenaussagen vor, dass bereits bei Einzug diese Mängel (fehlende Tür) dem Vermieter angezeigt wurden.

Grüße
women48
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.06.2009, 14:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Recht auf fehlende Tür zur Küche?

Hallo women48,

das ist gut und sollte auch immer die normale Vorgehensweise sein! Der Schriftweg.

Ich wünsche dir nochmalig viel Erfolg und du darfst uns gerne berichten, wie es bei dir weitergegangen ist.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Rechte und Pflichten
Recht auf fehlende Tür zur Küche?