Grundsteuer und Nachzahlungen bei Eigentümerwechsel
Guten Tag zusammen,
Ich habe eine Wohnung in Berlin im Jahr 2012 gekauft. Die tatsächlich Übergabe fand im April 2011 statt. Während der Versammlung im November 2012 wurde es mitgeteilt, dass es einige Nachzahlungen in Höhe von X Euro per Saldo 2011 gab. Ich habe den alten Eigentümer darum gebetet, die Nachzahlungen beizutragen, weil ich nicht für das Jahr 2011 verantwortlich bin. Meine E-Mail im November 2012. Ich habe keine Antwort bekommen und ihc habe selbst die ganze Summe bezahlt. Gestern (4 Monate später) habe ich eine E-Mail von ihm bekommen, wo er mir sagt, dass er die Grundsteuer 2012 in Höhe von Y Euro (weniger als X) bekommen und bezahlt hat. Er bitte mich um die anteiligen Kosten auf sein Konto zu überweisen. Ich wäre auch bereit, mein Anteil (9 Monate unter 12) von Y zu bezahlen, aber ist das richtig? Was kann ich jetzt machen? Wie raten Sie mir mich zu verhalten? Ich glaube, dass: - ich verantwortlich für Grundsteuer (vom April 2012) bin. - der alte Eigentümer verantwortlich für die ganzen Nachzahlungen 2011 ist. Vielen Dank im Vorhaus. Chris |
AW: Grundsteuer und Nachzahlungen bei Eigentümerwechsel
Hallo,
meiner Ansicht nach sind Sie für die Lasten ab Übergabe gemäß Kaufvertrag verantworltich. Ich nehme an, dass Sie das Haus ab April 2012 übernommen haben und es sich in Ihrer Einführung mit dem Jahr 2011 um einen Tippfehler handelt. Das Problem, dass ich sehe ist, dass der alte Eigentümer scheinbar nicht die beste Zahlungsmoral besitzt, weshalb ich Ihnen nur dringenst empfehlen kann einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Ansprüche aus den Auslagen geltend zu machen. Einen Anwalt können Sie auch gerne günstig online durch uns einschalten: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Viel Erfolg, Mietrecht Einfach |
AW: Grundsteuer und Nachzahlungen bei Eigentümerwechsel
Genau, April 2012...Entschuldigung..
Vielen Dank Chris |
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