Wer zahlt Wartungskosten für Therme?
In meinem Mietvertrag steht, das ich mich mit 50 € an Instandhaltungskosten,Reparaturen etc. zu beteiligen habe. Nun habe ich meine 2012er Nebenkostenabrechnung erhalten, und finde eine Rechnung i.H.v. 200 € für die Wartung der Heiztherme anbei. Davon stellt mir mein Mieter 150€ in Rechnung.
Meine Frage wäre, sind Wartungsarbeiten gleich zu setzen mit Instandhaltungskosten, oder sind sie wie die Aussage meines Vermieters ist, gesondert zu sehen und anteilig vom Mieter zu bezahlen? Gibt es dazu einen Pararaphen oder ein Urteil? Vielen Dank für Eure Unterstützung. |
AW: Wer zahlt Wartungskosten für Therme?
Zitat:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net Eine prozentuale Beteiligung ist aber nicht möglich. Mit der Wartung der Gastherme sieht es etwas anders aus. 1. Ist dies im Mietvertrag vereinbart. 2. Erscheint mir der Betrag von 200,- Euro zu hoch. Da werden sicherlich Reparaturen mit abgerechnet. Und die sind immer Vermietersache. Gasetagenheizungs-Wartungsklausel im Mietvertrag auch ohne Kostenobergrenze zulässig |
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