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Teresa_F. 27.04.2013 10:24

Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Hallo,
wie die Überschrift schon sagt, richtet sich meine Frage nach dem Recht was am 20.03.2013 in Kraft gesetzt worden ist. Welches das allgemeine Verbot des Vermieters zur Tierhaltung aufheben soll. Genaue Gesetzesauszüge habe ich im Internet leider nicht gefunden.
Nun habe ich gestern mit meinem Vermieter gesprochen der direkt strikt gegen die Anschaffung einer Katze wäre (Wir wären nie zuhause, deswegen könnte die Katze die Wohnung beschädigen)
Da ich aber nur eine Halbtagesstelle(18,5 Stunden die Woche)habe und mein Freund Vollzeit von 6-14 Uhr arbeitet sehe ich überhaupt nicht wie unser Vermieter das begründen kann. Zum Thema Zerstörung/Beschädigung habe ich ihn auch direkt aufgeklärt darüber, dass wir für sämtliche Schäden aufkommen (Die Katze kann man ja auch versichern lassen, was meiner Meinung nach keine falsche Investition ist) außerdem haben wir ja bei Bezug der Wohnung eine Mietkaution in Höhe von 600 € beim Vermieter hinterlegt.

Im Mietvertrag steht: "Kleintiere, wie beispielsweise Zierfische, Schildkröten, Goldhamster... oder Vergleichbare Tiere sowie andere Kleintiere in Klein Aquarien oder Terrarien, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters i haushaltsüblichen Umfang halten.
Für die Haltung sämtlicher anderer Tiere, insbesondere von Hunden (ausgenommen Blindenhunde), bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters."

Worunter fallen denn nun Katzen? Das man Katzen nicht in Aquarien o. Terrarien hält ist mir klar. :p

Und ist es rechtens, dass mein Vermieter eine Katze einfach strikt verbietet?
Ich hätte so gerne eine, :( da ich mein Lebenslang mit einer Aufgewachsen bin u diese echt extrem vermisse. Dies ist aber kein Grund wieder nach Hause zu ziehen oder ähnliches. Einen Umzug könnte ich mir im äußersten Notfall dennoch vorstellen.:(


Danke schon mal im Voraus

Regenmacher 27.04.2013 11:21

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Zitat:

richtet sich meine Frage nach dem Recht was am 20.03.2013 in Kraft gesetzt worden ist.
Es gibt kein neues Gesetz, es gibt nur ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag untersagt. Wenn der Vermieter also gute Gründe vorbringt, haben Sie die Möglichkeit diese Gründe durch bessere zu entkräften.

Akzeptiert der Vermieter Ihre Gründe nicht, bleibt Ihnen nur der Weg vors Gericht.

Und bitte unterscheiden zwischen Gesetzen (z.B. Nichtraucherschutz-, Jugendschutzgesetz) und Urteilen von Gerichten.

BGH-Urteil: Hunde und Katzen dürfen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden - Gesellschaft - FAZ

Teresa_F. 27.04.2013 11:32

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Ich habe mir bereits einige Seiten durchgelesen wo über diesen Entschluss gesprochen wird. Allerdings weiß ich nicht wie ich das "generell" interpretieren soll.

Wenn wir uns jetzt einfach eine Katze kaufen, die weder Nachbarn stört, noch Wände oder Türen beschädigt, hat unser Vermieter dann einen strikten Kündigungsgrund?

Und entschuldigen Sie bitte, dass ich mich nicht 100% richtig Ausgedrückt habe, werde in Zukunft besser drauf achten.

Regenmacher 27.04.2013 11:39

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Bevor Sie eine Katze kaufen, sollten Sie Ihrem Vermieter schriftlich die Gründe dazu mitteilen. Erst wenn dieser eine Stellung dazu schreibt, empfehle ich den Weg zu einem Anwalt, der dann das Weitere unternimmt.

Teresa_F. 27.04.2013 11:45

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Ich habe ihm am Telefon die Gründe ja bereits mitgeteilt. Muss es also in Schriftform sein?
Eigentlich möchte ich ungern Streß mit dem Vermieter, da wir bis dato eigentlich ein recht gutes Verhältnis hatten.

Und begeistert wird er denke ich nicht davon sein, wenn ich ihm mit dem seiner Meinung nach abgeschlossenen Thema bezüglich der Katze auf die Nerven gehe.

Was wäre denn nun wirklich, wenn wir die Katze kaufen und er es unerklärlichen Gründen rausbekommt? Die Verkäuferin der Katze sagte auch, dass der Vermieter solange ich nicht 15 Katzen kaufe sondern nur 1 eigentlich nichts sagen darf, weil die Tiere so in die Gesellschaft eingebracht sind und sich manche Menschen ja garkein Leben ohne so ein Tier vorstellen können. Wenn ich jetzt genau zu dieser Fraktion passe?

Regenmacher 27.04.2013 11:51

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Bitte, verstehen Sie. Ich bin nicht Ihr Vermieter, mich müssen Sie nicht überzeugen. Und was die Verkäuferin der Katze behauptet, würde ich nicht unterschreiben.

Teresa_F. 27.04.2013 11:55

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Möchte ihnen nur meinen Standpunkt vermitteln und Sie scheinen mir wirklich Ahnung über dieses Thema zu haben. Wir werden Montag auch direkt bei der Verbraucherzentrale anrufen. Wollte mich nur schonmal vorab informieren ob wir da eine Chance haben dennoch eine Katze zu bekommen.

Ich verstehe meinen Vermieter ehrlich gesagt nicht, nur weil er kein Katzenfreund ist muss er uns es doch nicht verbieten. Wir haben ihn ja sogar gesagt das wir für Schäden aufkommen.

Wissen Sie denn ob eine Kündigung dann gültig wäre oder diese Begründigung einer Kündigung nichtig ist?

Regenmacher 30.04.2013 12:58

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Nachtrag! Hier eine Information zu Ihrem Thema aus dem Vermieter-Telegramm


Tierhaltung in der Mietwohnung: Katzen dürfen nur mit Grund untersagt werden

Lieber Herr Regenmacher,

das Amtsgericht München bestätigte im Juli 2012, dass ein Vermieter berechtigt ist, die Katzenhaltung eines Mieters von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Ein Vermieter darf allerdings seine Zustimmung zur Haltung einer Katze nur dann verweigern, wenn von dem Tier eine Beeinträchtigung der Mietwohnung oder Gefährdungen oder Störungen der übrigen Hausbewohner zu befürchten sind.

Eine Mieterin hielt in ihrer nur ca. 33 m² großen Mietwohnung zwei kleine Katzen. Der Mietvertrag enthielt eine Klausel, wonach die Mieterin berechtigt war Kleintiere auch ohne Zustimmung des Vermieters zu halten. Alle übrigen Tiere durften laut dieser Klausel nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden.

Aus diesem Grund forderte der Vermieter die Mieterin auf, die Katzen aus der Wohnung zu entfernen. Außerdem sollte die Mieterin ein von ihr an dem Balkon angebrachtes Katzennetz beseitigen. Da die Mieterin der Aufforderung des Vermieters nicht nachkam, reichte dieser Klage ein.

Das Amtsgericht in München entschied teilweise zu Gunsten des Vermieters. Die Mieterin wurde verurteilt, dass Katzennetz zu entfernen, da von diesem eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes ausging. Diese Beeinträchtigung musste der Vermieter nicht dulden.

Die Katzen musste die Mieterin jedoch nicht aus der Wohnung entfernen. Zwar enthielt der Mietvertrag die wirksame Klausel, dass lediglich Kleintiere von einem Mieter erlaubnisfrei gehalten werden dürfen.

Die Auflage, für die Haltung von größeren Tieren - insbesondere Hunden und Katzen - die Zustimmung des Vermieters einzuholen, war somit wirksam. Katzen gehören nicht mehr zu den Kleintieren, so dass im entschiedenen Rechtsstreit deren Haltung ohne Einwilligung des Vermieters grundsätzlich nicht zulässig war.

Der Vermieter durfte allerdings seine Zustimmung zur Haltung der Katzen nur dann verweigern, wenn durch die Tiere eine Beeinträchtigung der Mieträume oder eine Störung oder Gefährdung der übrigen Hausbewohner zu befürchten wäre.

Da im entschiedenen Rechtsstreit die Katzen lediglich in der Mietwohnung gehalten wurden, war eine Störung oder Gefährdung der übrigen Hausbewohner auszuschließen. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Wohnung eine ausreichende Größe für eine artgerechte Haltung der Katzen, weil die Mieterin u.a. einen Kratz- und Klettererbaum aufgestellt hatte.

Eine mögliche Beeinträchtigung der Mieträume hatte der Vermieter nicht vorgetragen (AG München, Urteil v. 26.07.12, AZ. 411 C 6862/12).



Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift
Dr. Tobias Mahlstedt,
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Sange 01.05.2013 08:53

AW: Katzenhaltung von Vermieter verboten - es gibt aber ein neues Gesetz?!
 
Das hier angeführte Einzel-Urteil eines Amstgerichtes und auch das BGH-Urteil aus diesem Jahr, bedeuten in keinem Fall einen Freibrief für die Hunde-/Katzenhaltung.

Grundsätzlich bleibt, dass der Vermieter die Zustimmung erteilen muss. ;)


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