Schlangenhaltung in der Mietwohnung
Hallo,
ich wusste nicht wo ich diese Frage genau unterbringen sollte, packe sie jetzt einfach hier rein: Ich möchten in eine ~40 qm Wohnung ziehen, und wollte die Erlaubnis der Wohnungsgewerkschaft einholen, da ich zwei kleine (noch junge) Königspythons, die in einem abgeschlossenem Terrarium gehalten werden haben will. Hier noch ein paar Details: Die beiden Schlangen sind Nachzuchten und werden höchstens 1,40 m groß, beides Männchen, es besteht keine Gefahr dass es Nachwuchs gäbe. Im Moment sind sie ein Jahr alt und etwas ~90 cm lang. Wir besitzen ein großes Terrarium, in welchem diese ununterbrochen gehalten werden (außer wenn diese gefüttert werden). Königspythons sind ja keine Giftschlangen und außerdem wollte ich diese Versichern lassen... Gestern Nachmittag erhielt ich den Anruf, dass die Gewerkschaft "generell für Schlangen keine Genehmigungen ausstellt". Ist das Rechtens? :confused: :confused: Kann uns die Haltung der Schlangen in der Mietwohnung verboten werden? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen . . . :( |
AW: Schlangenhaltung in der Mietwohnung
Zitat:
Gerade heute aus einem anderen Forum zum Thema Königspython: Königspython des Vermieters im Haus entflohen - Mietminderung möglich ? |
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