Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen? Grüße Lisbeth |
AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
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AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
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Bei ersterem hat außer Ihnen keiner was auf der Terrasse zu suchen. Wenn Sie eine Abgrenzung wünschen müßten Sie sie auch selbst zahlen. Sofern der Vermieter das genehmigt. Bei Mitbenutzungsrecht dürfen Sie und allen anderen Mieter die Terrasse lediglich mit benutzen. |
AW: naturzaun
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