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Lisbeth 28.08.2013 11:17

Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
 
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth

Regenmacher 28.08.2013 12:16

AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
 
Zitat:

ist mein Vermieter verpflichtet..........Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen?
Nein!

Zitat:

Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter. Und diese Genehmigung sollte man sich schriftlich geben lassen.

anitari 29.08.2013 09:04

AW: Trennung Terrasse zum Garten bei Mitbenutzungsrecht
 
Zitat:

Zitat von Lisbeth (Beitrag 7933)
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth

Ja was denn nun? Meine Terrasse, sprich mit gemietet, oder nur Mitbenutzungsrecht?

Bei ersterem hat außer Ihnen keiner was auf der Terrasse zu suchen. Wenn Sie eine Abgrenzung wünschen müßten Sie sie auch selbst zahlen. Sofern der Vermieter das genehmigt.

Bei Mitbenutzungsrecht dürfen Sie und allen anderen Mieter die Terrasse lediglich mit benutzen.

Daggos 11.02.2022 13:55

AW: naturzaun
 
Zitat:

Zitat von Lisbeth (Beitrag 7933)
Hallo,
ist mein Vermieter verpflichtet, meine Terrasse zu dem Garten mit Mitbenutzungsrecht hin durch einen Zaun o. ä. abzugrenzen? option wählen Sie einen Holzzaun Katalog aus dem Link. Sonst können die anderen Mieter ja ohne weiteres auf meine Terrasse gehen. Oder muss ich selber einen solchen Zaun aufstellen?
Grüße
Lisbeth



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