Katzenhaltung
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen und habe den Vermieter nach dem Umzug nach einer Genehmigung für die Haltung von zwei Katzen gefragt. Laut Mietvertrag muss die Haltung von Katzen oder Hunden vom Vermieters genehmigt werden. Der Vermieter erteilte mir diese Genehmigung nicht, mit der Begründung, dass er keine Hunde oder Katzen in den Wohnungen haben möchte wegen möglicher Schäden. Jegliche andere "Kleinteire" dürfte man halten. Ich frage mich nun, ob dieses Verbot rechtsgültig ist, oder ob er mir die Haltung von zwei Katzen nicht "einfach so" verbieten darf? Über Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! |
AW: Katzenhaltung
Wenn Ihr vermieter nachvollziehbare Gründe (z.B. Katzenhaarallergie) gegen eine Katzenhaltung hat, dann kann es das untersagen. "Einfach so", geht natürlich nicht.
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AW: Katzenhaltung
Hallo Regenmacher,
nein, er hat keine nachvollziehabren Gründe genannt. Er nannte Gründe wie "Harre, Geruch, zerkratze Böden und/oder Wände". Ich habe ihm daraufhin versichert, dass ich die Katzen kenne und weiß, dass diese Gründe bisher keine Probleme darstellten.. |
AW: Katzenhaltung
Stelle ich mir schwierig vor dem Vermieter zu verklickern, dass ausgerechnet die eigene Katze keinen Dreck, keine Geräusche etc. macht. Bin kein Experte aber ich denke da wird nicht viel dran zu drehen sein. Am Ende bestimmt dann doch immer der Vermieter was in seiner Wohnung passiert. Natürlich soweit wie möglich und nötig.
Viele Grüße, Ralf |
AW: Katzenhaltung
Hi,
ja genau das ist das Problem. Der Vermieter möchte grundsätzlich keine Hunde und Katzen in seinen Mietwohnungen, aus den genannten Gründen. Und davon hat er sich auch nicht abbringen lassen. Ich denke ich werde mich beim Mieterbund registrieren und dort mal nachfragen. Vielen Dank! |
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