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women2807 20.07.2009 16:09

Mieter mit Messie-Syndrom
 
Hallo,

ein Mieter in meinem Haus leidet an dem sogenannten Messie-Syndrom.
Tragisch genug, dass seine Wohnung und sogar sein Auto komplett zugemüllt sind, hortet er seinen Müll auch im Keller (Gemeinschaftskeller) und unter der Eingangstreppe. Das gesamte Treppenhaus stinkt nach dem Müll!

Der Vermieter weiß darüber Bescheid, tut allerdings nichts. Den Mieter rausschmeißen wäre natürlich nicht gut, man kann Menschen mit solch einem Problem nicht alleine lassen! Aber was kann man sonst tun?

Liebe Grüße

Recht-Einfach 21.07.2009 02:59

AW: Mieter mit Messie-Syndrom
 
Hallo,

beim Messie-Syndrom handelt es sich ja leider um eine schlimme psychologische Krankheit und wie man einem erkrankten hilft geht leider über meine Erfahrungswerte hinaus.

Ist die Person denn auf das Problem ansprechbar? Dann sollte man vielleicht einmal gemeinschaftlich mit den Mietern versuchen zumindest die zusammengenutzten Plätze wie Treppenaufgang und Gemeinschaftskeller zu entrümpeln.

Auch der Vermieter wäre hier sicher gut angeraten sich rechtlichen Beistand einzuholen (z.B. bei einem Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht, ggf. auch Nachfrage bei der Versicherung starten), da die Wohnung bei Auszug sicher im Chaos versunken sein wird, je nach Schwere der Erkrankung. Das sollte Ihm klar sein - denn damit sind unerhebliche Kosten für Ihn verbunden!

Ich hoffe ich konnte zumindest ein wenig helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.



Mietrecht Einfach

Vendetta 13.08.2009 18:01

AW: Mieter mit Messie-Syndrom
 
Meine Frage passt hier gut rein, also stelle ich sie einfach mal:

Kann man vom Vermieter gekündigt werden, wenn die Wohnung (nicht der allgemein genutzte Bereich des Hauses) unordentlich/unsauber sind? Vorausgesetzt natürlich es kommt zu keiner Beeinträchtigung der anderen Mietparteien.

Recht-Einfach 13.08.2009 19:25

AW: Mieter mit Messie-Syndrom
 
Hallo Vendetta,

hier sehe ich eigentlich keine Gefahr, solange die anderen Mietparteien nicht beeinträchtigt werden.

Denn jeder defineirt Ordnung nun mal anders. Und solange mit ein wenig Aufräumen das Ganze wieder zu richten ist, hat der Vermieter auch keine Handhabe.


Liebe Grüße,


Mietrecht Einfach


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