Nutzung eines gemieteten Stellplatzes
Schönen Guten Tag,
Ich habe mit meiner Wohnung zwei Stellplätze gemietet. Einer ist neben dem Haus und einer davor. Es geht um den Stellplatz vor dem Haus. Er ist parallel zur Straße gebaut und zwischen der Hauswand und dem Stellplatz ist ein Gemeinschaftsweg. Jetzt habe ich zwei fragen: 1. Darf ich quer in diesen parkplatz parken, wenn der Gemeinschaftsweg nicht behindert wird und ich auch nicht auf die Straße stehe? 2. darf ich auf diesen Stellplatz auch zwei Autos abstellen, sofern der Gemeinschaftsweg und die Straße unbehindert bleiben? Im Mietvertrag ist nicht geregelt wie ich auf diesen Stellplätzen parken darf oder nicht, bzw. Auch nicht mit wievielen Parkplätzen. Die Vermieterin meinte mündlich bei der Wohnungsübergabe, dass wir quer parken dürfen und das auch mit zwei Autos. Für diese Unterhaltung gibt es auch Zeugen. Danke im voraus für ihre Antworten. MfG |
AW: Nutzung eines gemieteten Stellplatzes
Machen Sie ein Foto oder eine Zeichnung von dem Parkplatz!
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AW: Nutzung eines gemieteten Stellplatzes
Hallo Jaeger426,
ich würde sagen, es spricht nichts dagegen, dass Sie quer parken, wenn 1. nichts dazu im Mietvertrag steht, 2. Sie niemanden behindern und 3. sich der Parkplatz auf dem Privatgrundstück befindet. Falls der Parkplatz zum öffentlichen Straßenland gehört, ist das Querparken nur bei Smarts geduldet. MfG Sven |
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