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Matzeh81 04.03.2014 12:21

Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Hallo zusammen,
ich wohne seit über 5 Jahren in meiner Whg. Nun habe ich Ärger mit meiner Vermieterin. Sie möchte die Schlüssel (Whg, Haus, Hof) von meinem Vater (wohnt 60km weg) zurück, weil Sie nicht mehr will, dass er in meiner Abwesenheit das haus betritt. Sie will nur, dass er kommt, wenn ich zu Hause bin.
In meinem Mietvertrag steht, das es mir nicht gestattet ist, einen weiteren Schlüssel (Satz) einer anderen person zu geben. Sie bezieht sich hier unter anderem auf das Thema Sicherheit, weil es mal im Haus zu einem Einbruch kam. Sprich ich habe offiziell nur EINEN Schlüsselsatz bekommen.
Schlüssel haben wie gesagt mein Vater und meine Freundin. Das weiß meine VM auch!
Ich habe zusätzlich meinem vater eine vollmacht ausgestellt, damit er bei meiner abwesenheit uneingeschränkten zutritt zu meiner whg. hat.
Meine Fragen: auch wenn es im Mietvertrag steht, darf ich doch trotzdem meine schlüssel geben, wen ich will? zumal die VM weiß, wer diese beiden Schlüsselsätze hat. der passus im vertrag ist doch nichtig oder? ich habe doch das hausrecht auf meine wohnung.
oder darf die VM das?
ihre aussage war, "ok, dann werde ich das anderes regeln!"
kann sie mich fristlos kündigen?
Über antworten wäre ich euch sehr dankbar

Regenmacher 04.03.2014 18:41

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

darf ich doch trotzdem meine schlüssel geben, wen ich will?
So lange Sie nachweisen können, wer einen Schlüssel zum Haus/Wohnung hat,JA

Zitat:

der passus im vertrag ist doch nichtig oder?
Solch ein Zusatz im Mietvertrag ist dummes Zeug und muss vom Mieter nicht beachtet werden.

Zitat:

ich habe doch das hausrecht auf meine wohnung.
Richtig! Und das muss man sich durch solche Klauseln im Mietvertrag nicht einschränken lassen.

Zitat:

kann sie mich fristlos kündigen?
Nein! Wohnen Sie mit der Vermieterin als einziger Mieter unter einem Dach?

Matzeh81 05.03.2014 13:23

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Hallo regenmacher,
erstmal danke für die antworten! Bin ich schon ein stückchen weiter.

...So lange Sie nachweisen können, wer einen Schlüssel zum Haus/Wohnung hat,JA
ja, das kann ich nachweisen. habe das auch schriftlich aufgesetzt bzw. darin festgehalten, wer alles einen schlüsselsatz hat. dieses schreiben hat die VM allerdings (noch) nicht! die schlüssel wurden von mir auch nicht einfach nachgemacht! Die schlüssel wurden mir sogar von der VM selbst ausgehändigt, um diese meinen Vater (Familie) zu geben. jetzt hat sie ein problem mit ihm (und mit mir) und will die nur deswegen zurück! DANN müsste sie von mir ALLE schlüssel fordern (Fam. + Freundin), wenn sie das Recht dazu hätte! hat sie aber denke ich nicht!?

...Solch ein Zusatz im Mietvertrag ist dummes Zeug und muss vom Mieter nicht beachtet werden.
DAS war mir wichtig. weil ich habe 5 Seiten! von zusatzvereinbarungen, die wohl größtenteils nichtig sind. ich denke mit ihrer Drohung "das werde ich anders regeln", KANN sie sich nur auf diesen passus beziehen. außer sie tauscht die schlösser von Haustür und hoftür :-)

...Nein! Wohnen Sie mit der Vermieterin als einziger Mieter unter einem Dach?

ja, leider! die VM wohnt mit im haus! ganz unten im EG eine Dame, 1.OG meine VM und ich im 2.Stock (DG)

ich bin mal gespannt, was sie vor hat in bezug auf die aussage, "das werde ich anders regeln"

ich hoffe, ich bekomme noch ein paar antworten, meinungen, tipps um mich einfach noch mehr abzusichern. weil das ganze ist echt ein witz!

Grüße

Regenmacher 05.03.2014 15:20

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

ja, leider! die VM wohnt mit im haus! ganz unten im EG eine Dame,
Dann sind in dem Haus 3 Wohnungen. Wenn nur die Vermieterin mit im Haus wohnen würde könnte sie eine Kündigung der Wohnung vornehmen. Und zwar ohne Begründung!

In diesem Fall sind ihr aber die Hände gebunden und eine Kündigung so gut wie ausgeschlossen.

Matzeh81 05.03.2014 17:39

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
warum dürfte sie mich kündigen, wenn nur ICH und meine VM im haus wohnen würde? auf welcher (basis) grundlage könnte sie mir ohne begründung eine kündigung aussprechen?
DAS ist mir komplett neu!

Regenmacher 05.03.2014 18:09

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

DAS ist mir komplett neu!
Tja, das ist geregelt im BGB § 573 a.

Matzeh81 06.03.2014 09:40

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
ok verstanden.

es geht übrigens in die nächste runde. mit ihrer drohung mit "das regel ich jetzt anders" kommt es nun so, dass meine vm über ihren anwalt die schlüssel (haustüre + hoftüre) von meinem vater verlangt. ihre aussage gestern: "das ist mein haus und ich habe das recht auf meine schlüssel"!
ich bin gespannt auf welche grundlage sich der anwalt nun bezieht?!
@regenmacher: haben sie diesbezüglich auch noch einen tipp für mich, wie ich mich verhalten soll?
ich denke, wir werden das schreiben abwarten und NICHT reagieren!
vorab schon mal danke!

Regenmacher 06.03.2014 10:54

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Lassen Sie sich auch durch das Schreiben des Anwalts nicht verunsichern. Bedenken Sie, der schreibt nur das, was der Mandant von ihm verlangt, selbst wenn es der größte Unsinn ist.

Zum Thema Wohnungsschlüssel finden Sie im folgenden Link hilfreiche Informationen und Urteile:

Wohnungsschlüssel - Schlüsselfragen - Meldung - Stiftung Warentest

Matzeh81 06.03.2014 11:06

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
ja, so habe ich es mir auch fast gedacht. jeder seriöse anwalt weiß im normalfall, das es hier nichts zu holen gibt bzw. hier der mieter im recht. außer er will sich geld dazu verdienen mit seinem mandanten.
naja, wie gesagt, ich warte ab und mache gar nichts!
mal sehen was dann noch so kommt.
@regenmacher: vielen dank für die schnellen antworten! haben mir sehr geholfen bzw. meine vermutungen nur bestätigt.
ich halte sie am laufenden :)

anitari 08.03.2014 13:36

AW: Vermieter verlangt Zweitschlüssel zurück
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 8651)
Dann sind in dem Haus 3 Wohnungen.

Vertippt nehme ich mal an.

2 wäre richtig.


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