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rote zora 28.04.2014 22:23

Renovierungszwang nach Auszug
 
Hallo,
ich habe ca. 1,5 Jahre in einer Mietwohnung mit meinem Vermieter allein in einem haus gelebt. Es war von Anfang an kein besonders gutes Verhältnis, er nörgelte an allem rum. Da die Wohnung angeblich für die kranken Eltern benötigt wird, bekam ich nun die "erleichterte Kündigung".

Um die Sache möglichst schnell zu beenden, (ich bin nach ca 2 Monaten nach der Kündigung bereits weg) habe ich ein paar Dinge schriftlich vereinbart, u.a. die besenreine Übergabe.

Wir haben dennoch auch Fenster geputzt, Löcher zugespachtelt.. etc. Ich weiß, das hätte ich eig. schon nicht müssen.
Natürlich sieht man die geflickten Löcher und ein, zwei Bilder haben trotz der kurzen Zeit Ränder hinterlassen.

Im Mietvertrag steht nun folgendes:
...
Schönheitsreparaturen sind erforderlich alle 3 Jahre
...
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:

... in meinem Fall 20-33% der Kosten.

Dem Mieter bleibt es unbenommen, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.

Meiner Meinung nach reicht die schriftlich vereinbarte besenreine Übergabe aus, daß ich weder streichen, noch Kosten übernehmen muß.
Jetz behauptet mein Vermieter, nach Rücksprache mit seinem Verein Haus&Grund, "besenrein" beziehe sich ja nur auf die Sauberkeit und habe mit den Wänden nix zu tun.
Außerdem gelte das, was im Mietvertrag steht, er habe das Recht einen Maler zu beauftragen und ich muß anteilig die Malerkosten übernehmen.
Schließlich war die Wohnung ja auch renoviert vermietet worden.
Meine Aussage "wenn dann streiche ich selber" wiegelte er ab mit, " er habe das Recht auf den Maler, das steht im Vertrag"

Die Selbstsicherheit mit der das behauptet, und er könne es ja drauf ankommen lassen, irritiert und verunsichert mich sehr.

Was stimmt denn nun?
Darf er mir die Renovierungskosten tatsächlichh von der Kaution abziehen?
Gibt es Urteile, auf die sich sein Verein berufen könnte, daß ich vor Gericht unrecht bekomme, da die sich so sicher sind?
Die persönliche Vereinbarung habe ich selber rel. formlos geschrieben, aber Ort, Datum und beide Unterschriften der Vermieter sind drauf.
Hätte ich da irgendwas einhalten müssen, daß es rechtswirksam ist?

Aufgrund der Vorgeschichte würde ich es gern drauf ankommen lassen, aber nur wenn ich mir einigermaßen sicher bin.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten!!

Regenmacher 29.04.2014 10:16

AW: renovierungszwang nach auszug
 
Zitat:

3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
Diese sogenannte Abgeltungsklausel per Quote ist ungültig. Bitte hier weiterlesen: Urteil Schönheitsreparaturen - Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag | Rechtsindex

Zitat:

Schönheitsreparaturen sind erforderlich alle 3 Jahre
Und dass solch eine starre Klausel schon vor Jahren vom BGH für ungültig erklärt wurde, müsste selbst der unbedarfteste Vermieter wissen.

Zitat:

Darf er mir die Renovierungskosten tatsächlichh von der Kaution abziehen?
Nein, natürlich nicht. Macht er es aber, müssen Sie das Geld über einen Mahnbescheid einklagen


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