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jessica hahn 17.08.2009 23:11

Ist Duschen nach 22uhr Lärmbelästigung?
 
hallo...

Mein vermieter sagte ich dürfte nach 22uhr nicht mehr duschen.Da ich somit die anderen mietparteien stören würde. Da dies nicht in meinem mietvertrag steht,meinte er, dieser punkt würde im allgemeinen mietrecht stehen.
ist das wahr???? darf ich wirklich nicht nach 22uhr duschen???

mfg jessica

Recht-Einfach 17.08.2009 23:58

AW: Ist Duschen nach 22uhr Lärmbelästigung?
 
Hallo Jessica,

eine genaue Regelung dazu ist mir nicht bewusst. Jedoch verweise ich hierbei auf die allgemeine Hausordnung, sowie die offiziellen Ruhezeiten. Die Ruhezeit ist von 22h bis 7h. Das bedeutet Zimmerlautstärke.

Dennoch kann dir eigentlich keiner verbieten zu duschen. Es gibt ja auch Schichtarbeit und dabei lässt es sich nunmal nicht vermeiden.

Wenn es andere Parteien stört, da das Haus sehr hellhörig ist, hilft meist nur ein Kompromiss - aber verbieten kann es dir niemand, soweit ich weiß. Und soviel Lärm verursacht das Duschen ja nun auch nicht ...


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


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