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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Hausfriedensbruch durch Dritte
Ich habe eine sehr dringende Frage:
Bin neu hier und habe mich mal so durchgelesen, aber leider nichts Ähnliches gefunden Wir wohnen seit viereinhalb Jahren in einem Zweifamilienhaus, in dem wir nur die untere (also Erdgeschoss-) Wohnung bewohnen. Die obere Wohnung ist und bleibt unvermietet. Im Mietvertrag stehen alle Kellerräume, beide Garagen und der Garten, welcher bis auf die große Hofeinfahrt eingezäunt ist. Es gibt eine Haustür und eine Wohnungstür (auf beiden Seiten eine Türklinke, kein Knauf), in die wir selbst ein Schloß eingebaut haben. Die obere Wohnung hat einen anderen Schlüssel, der uns nicht vorliegt. Der Bruder (geistig behindert und meist stark alkoholisiert) der Vermieterin hat den Schlüssel für die Haustüre und die obere Wohnung. Vor einigen Wochen war ein Kundendiensttermin vereinbart für die Heizung (im Keller) und für die obere Wohnung, in der die Wasserleitungen abgedichtet werden sollen, weil in unserer Toilette Schimmelbildung vorhanden ist, die von der oberen Wohnung kommt. Diesen Termin müssten wir seeeehr kurzfristig absagen, da ich vom Krankenwagen abgeholt wurde. Der Bruder der Vermieterin stand bereits im Hof, als mein Mann und ich (inzwischen bewußtlos) zurückkamen. Mein Mann musste den Notarzt rufen, wir sind beide mitgefahren ins Krankenhaus.....als mein Mann zurückkam, waren der Bruder der Vermieterin UND der Handwerker in unserer Toilette. Heute kam der Bruder wieder und sagte, er hätte einen Kundendiensttermin fürdie Heizungsanlage. Daraufhin habe ich ihm gesagt, er müsste das bitte vorher mit mir abklären. Er betrat dann einfach das Haus und ging nach unten in den Heizungskeller, was ich erst bemerkte, als er wieder hochkam. Ich habe ihn dann deutlich zurechtgewiesen. Nun meine eigentliche Frage: Darf der Bruder der Vermieterin (ist nirgends im Mietvertrag eingetragen) überhaupt in diesen Heizungskeller bzw. die obere Wohnung, die von uns zwar nicht gemietet ist, aber er eben durch unseren Flur muss, bei dem eigentlich die Wohnungstür immer offen ist- weil wir ja alleine hier im Haus wohnen- ? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Noju (09.09.2014 um 17:57 Uhr) |
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#2
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AW: Hausfriedensbruch durch Dritte
Hallo,
sollte der Vermieter Ihre gemieteten Räume (Wohnung und Nebenräume gem. Mietvertrag) ohne Absprache und Genehmigung betreten, handelt es sich meiner Ansicht nach um Hausfriedensbruch: Hausrecht und Hausfriedensbruch - neues Mietrecht einfach erklärt Das betreten des Hausflurs, welcher die beiden Wohnungen verbindet und quasi ein Gemeinschaftsraum ist, würde ich jetzt nicht als Hausfriedensbruch sehen. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Hausfriedensbruch durch Dritte
Vielen Dank für die Antwort :-)
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Stichworte |
garage, garten, hausfriedensbruch, keller |
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