Katzenhaltung
Hallo an alle,
angenommen ein Mieter hält eine Katze, was aus vertraglicher Sicht unstrittig ist. Allerdings hält sich die Katze fast den ganzen Tag außerhalb der Wohnung (Treppenhaus, Keller, Dachboden, Grünanlagen) auf. Im Mietvertrag und in der Hausordnung gibt es keine Regelung, dass sich die Katze nur in der Wohnung aufhalten muss, was allerdings der Vermieter gerne möchte und den Mieter mündlich darauf hingewiesen hat und nunmehr auch schon mit einer Abmahnung droht. Wie ist die Sachlage aufgrund der fehlenden vertraglichen Regelung zu sehen? Im Voraus schon mal Danke für die Antworten! |
AW: Katzenhaltung
Hallo,
wir haben hier ein sehr interessantes Thema mit Schwerpunkt Katzenhaltung: http://www.forum-recht-einfach.de/re...setz-2189.html Generell gilt, dass der Vermieter die Haltung nicht verbieten kann, solange er keine passenden Argumente für die Katzenhaltung vorzubringen hat. Streunert die Katze nun außerhalb der Wohnung rum, sehe ich das als mögliche Vorlage für den Vermieter. Sie sollten hier einmal das Gespräch suchen, um die Fronten zu klären. Mietrecht Einfach |
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