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Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.09.2014, 09:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
Standard Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Hallo,

Ich habe meine Wohnung zum 31.5.2014 gekündigt. Die wohnungsabnahme fand ebenfalls am 31.5.2014 statt.
Bei der Abnahme wurden mehrere Mängel aufgenommen und auch protokolliert. Dennoch wurde die Wohnung abgenommen und der Schlüssel an den Vermieter übergeben.
Am 26.9.2014 bekam ich ein Schreiben, dass ich bis zum 15.10.2014 Zeit habe diese Mängel zu beseitigen. Vorher wurde mir gar keine Möglichkeit zur Beseitigung angeboten.

Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist, in der ich als ehemaliger Mieter zur Mängelbeseitigung heran gezogen werden kann? Wenn ja, kann der Vermieter nach Ablauf dieser Frist, mir diese Mängel in Rechnung stellen?



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  #2  
Alt 29.09.2014, 14:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Entscheidend ist, dass Ihnen der Vermieter die Möglichkeit gibt, die Mängel zu beseitigen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, dann werden Sie die Rechnung dafür übernehmen müssen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.09.2014, 19:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Es ist also vollkommen rechtens, dass der Vermieter mich erst nach 4 Monaten zur Beseitigung der Mängel auffordern kann?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.09.2014, 09:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Zitat:
Es ist also vollkommen rechtens,
Was soll denn diese Frage? Schon bei Übergabe der Wohnung wurden doch die Mängel protokolliert, haben Sie gehofft, dass die Heinzelmännchen für Sie kostenlos arbeiten?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.09.2014, 09:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Ich habe eine vernünftige Frage gestellt und auf eine vernünftige Antwort gehofft. Bitte die Frage komplett lesen, verstehen und dann antworten. Und nicht nur Teile dieser Frage raus fischen, nur weil man dazu grade eine Antwort parat hat.
Es geht hier nicht um die Tatsache, dass Mängel beseitigt werden sollen. Es geht darum, ob ein solcher Zeitraum um mich zur Beseitigung dieser Mängel aufzufordern so ok ist. Wäre ich Vermieter hätte ich sicherlich keine 4 Monate damit gewartet bzw. Die Wohnung erst gar nicht abgenommen.
Da mir seitens Vermieter nie die Möglichkeit zur mängel beseitigung gegeben wurde, ist meine Frage ja wohl berechtigt. Ungeachtet dessen, hätte mir die Wohnung ja nicht mit den Mängeln abgenommen werden müssen sonder gleich bei der Abnahme eine Frist zur Beseitigung eingeräumt werden können. Dies ist nicht passiert, sondern erst wie gesagt, nach 4 Monaten.

Geändert von kamenzer (30.09.2014 um 09:59 Uhr)
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  #6  
Alt 30.09.2014, 11:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Zitat:
und auf eine vernünftige Antwort gehofft.
Und die habe ich gegeben. Scheinbar haben Sie Probleme mit dem Verständnis.

Ihr Exvermieter hat übrigens 6 Monate nach Auszug Zeit Forderungen wegen der Mietsache anzumelden. Das hat er sogar vorzeitig getan.

Haben Sie beweisbar um eine kurzfristige Möglichkeit der Mängelbeseitigung nachgesucht, oder haben Sie gehofft, dass sich der Vermieter nicht mehr meldet?
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Antwort

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Stichworte
auszug, frist, kündigung, mängelbeseitigung


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