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Schlüsselherausgabe

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.12.2014, 11:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2014
Beiträge: 1
Frage Schlüsselherausgabe

Hallo, mein Problem ist folgendes:
Ich wohne seit April in einer Mietwohnung. Meine Vermieterin hat mir beim Einzug zwei Schlüssel überreicht, einen für meine Wohnungstür und einen für die allgemeine Haustür. Einen zweiten Satz Schlüssel habe ich nie erhalten, im Mietvertrag steht auch, dass ich eben nur diese zwei Schlüssel bekommen habe. Ich habe nun aber einen Freund und würde diesem gerne einen Zweitschlüssel geben. Ich habe meine Vermieterin auf eben diesen angesprochen und sie meinte, ich würde diesen nicht bekommen, da sie meinen Freund nicht kennt und weil er ja auch nicht im Mietvertrag steht. Das ist natürlich auch so, aber er wohnt ja auch nicht bei mir. Ich habe meiner Vermieterin erklärt, dass mir ja ein Zweitschlüssel zusteht und sie nicht das Recht hat, sich einen zu meiner Wohnung zu behalten. Ihre Antwort dazu war nur, dass ihr das egal sei, sie würde das so machen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Die Stimmung im Haus ist seither nicht mehr die Beste und ich möchte einfach nicht, dass sie einen Schlüssel für meine Wohnung hat. Darf ich denn das Schloss austauschen? Vielen Dank für eure Antworten Lg



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  #2  
Alt 08.12.2014, 12:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schlüsselherausgabe

Hallo,

schauen Sie doch einmal in diesen Artikel zum Thema Schlüssel im Mietrecht: Schlüssel im Mietrecht - Ratgeber Recht

Da sollten alle Ihre Fragen beantwortet werden.


Mietrecht Einfach
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