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Berlin 21.03.2015 21:45

Belästigung durch regelmäßigen Lärm durch Kinder
 
Hallo Zusammen,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (13 Einheiten) und habe seit einigen Monaten das Problem, dass die über uns wohnende alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern m.E. überfordert ist.
(Kann ich hier das Jugendamt informieren? )
Dies äußert sich darin, dass die ältere Tochter leider regelmäßig und lang andauernd schreit bzw. laut extrem laut spielt. Diese wird ebenfalls lautstark von ihrer Mutter angeschrien, dass sie sich aktuell um den kleinen Bruder kümmern muss und keine Zeit für sie hätte.

Ich fühle mich vor allem dadurch belästigt, dass dies natürlich sowohl in den Abendstunden, Nachts :eek:, früh morgens und zu den in der Hausordnung geregelten Ruhezeiten passiert.
Weder das direkte Gespräch mit der Mieterin noch über die zwei verschiedenen Vermieter der beiden Wohnung konnte eine Besserung erreicht werden.

Zur Dokumentation habe ich ein Lärmprotokoll erstellt, um Häufigkeit und Dauer der Lärmbelästigung nachvollziehbar zu machen.

Der Vermieter der alleinerziehenden Mutter weigert :mad: sich seinerseits seiner Mieterin eine Abmahnung oder gar eine Kündigung anzudrohen, da sich dieser vor einem Rechtsstreit mit seiner Mieterin fürchtet.

:confused: Was kann ich (ggfs. über meinen Vermieter) noch tun, um endlich wieder Ruhe in meiner Wohnung genießen zu können?

Recht-Einfach 23.03.2015 19:49

AW: Belästigung durch regelmäßigen Lärm durch Kinder
 
Hallo,

selbstverständlich haben Sie das Recht das Jugendamt zu informieren. Ich warne nur davor, dass man als Beobachter oftmals Hintergründe nicht erkennt und demnach auch einer falschen Wertung unterliegt.

Da dies über die Beurteilungsmöglichkeiten eines Forums hinausgeht kann ich nur sagen: Hören Sie darauf, was Ihnen Ihr Bauch in Sachen Kindeswohl sagt. Einem Kind geht es immernoch am besten bei seiner Mutter ...

Die Führung eines Lärmprotokolls ist schon einmal der richtige Schritt. Für Mieter, die vielleicht ein ähnliches Problem haben, gibt es hier ein kostenloses Lärmprotokoll Muster: Lärmprotokoll Muster zur Mängelanzeige wegen Lärmbelästigung - Ratgeber Recht

Der nächste Schritt wäre dann die Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter. Eine Vorlage finden Sie ebenfalls auf der oben verlinkten Seite in der rechten Navigation.

Durch die Anzeige des Mangels setzen Sie den Vermieter unter Druck diesen Mangel abzustellen. Des Weiteren wäre eine Mietminderung möglich.

Hierbei sollten Sie aber definitiv mit einem Anwalt Rücksprache halten, da "normaler" Lärm, der von Kindern verursacht wird, oftmals zu dulden ist, da das Kindeswohl Vorrang hat. Schwieriger wird es natürlich zu beurteilen, sollte die Lärmgrenze über das übliche Maß hinausgehen.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach

Berlin 23.03.2015 21:18

AW: Belästigung durch regelmäßigen Lärm durch Kinder
 
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Hinsichtlich der Meldung ans Jugendamt muß ich noch mal drüber nachdenken.

Meinen Vermieter habe ich bereits informiert, hatte ich vergessen zu erwähnen. Dieser hat auch über den Vermieter der alleinerziehenden Mutter Kontakt aufgenommen, was trotz detailliertem Lärmprotokoll mehrfacher Beschwerden direkt durch mich bei der alleinerziehenden Mutter und auch über den Vermieter bisher leider keine Besserung bewirkt hat.

Die Tipps zum strukturierten Lärmprotokoll vereinfachen die Dokumentation, auch hierfür DANKE!

Was kann ich noch tun, bevor die Einschaltung eines Anwalts alternativlos wird?

Vielen Dank
ein lärm geplagter Mieter

Recht-Einfach 24.03.2015 12:58

AW: Belästigung durch regelmäßigen Lärm durch Kinder
 
Wenn Ihre Anlaufpunkte (Vermieter sowie Ursacher) erschöpft sind und hier kein Weiterkommen möglich ist, bleibt Ihnen tatsächlich nicht viel anderes, als einen Anwalt ein Schreiben "mit Nachdruck" zusenden zu lassen.

Das Problem was ich sehe ist, dass Kinderlärm einen besonderen, meist zu duldenden Stellenwert im Mietrecht hat, wenn er nicht über gewisse Maße hinausgeht.

Wie eingangs geschrieben, ist dies für ein Forum jedoch nicht zu beurteilen. Ein weiteres Problem was ich sehe ist, dass eine alleinerziehende Mutter mit Kindern im Falle einer Kündigung durch den Vermieter auch eine Härtefallregelung geltend machen kann und so der Kündigung entgegenwirkt.

Vielleicht informieren Sie den Vermieter nochmals über Ihre Absichten einen Anwalt einzuschalten. Andernfalls kann ich Ihnen noch unsere Online Rechtsberatung empfehlen: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Vielleicht weiß einer unserer Anwälte noch einen konkreten Rat und kann Sie begleiten.


Ich wünsche viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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