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Gartenfee 30.04.2015 10:00

Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
Das 3-Parteien-Mietshaus, in dem meine Mutter wohnt, wurde vor 1 Jahr verkauft. Der neue Hauseigentümer hat jetzt hinterm Haus neuen Rasen gesät und verlangt, dass die Mieter aufkommenden Löwenzahn ausstechen sollen, sonst würde er einen Gärtner beauftragen und die Kosten an die Mieter weitergeben.
Rasen mähen und bei Bedarf gießen ist ja in Ordnung, aber müssen die Mieter tatsächlich auch "Unkraut" ausstechen? Und darf der Vermieter Kosten für einen Gärtner auf die Mieter weitergeben, falls sie sich weigern? :confused:
Danke schon mal für eine Innformation.

Regenmacher 30.04.2015 12:03

AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
Was ist denn zum Thema "Garten" im Mietvertrag vereinbart? Denn nur darauf kommt es an, ob überhaupt eine Gartenpflege geschuldet ist.

Es reicht natürlich, wenn im Mietvertrag Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wird, das Wort Gartenpflege muss nicht dort stehen.

Gartenfee 30.04.2015 12:43

AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 9555)
Was ist denn zum Thema "Garten" im Mietvertrag vereinbart? Denn nur darauf kommt es an, ob überhaupt eine Gartenpflege geschuldet ist.

Es reicht natürlich, wenn im Mietvertrag Bezug auf die Betriebskostenverordnung genommen wird, das Wort Gartenpflege muss nicht dort stehen.

Danke erst mal herzlich. Es steht geschrieben, dass der Rasen gepflegt oder in Ordnung gehalen werden muss - den exakten Wortlaut muss ich bei meiner Mutter erfragen. Das Rasen mähen und bewässern war auch nie ein Problem, aber gehört es wirklich dazu, dass Löwenzahn ausgestochen werden muss? Und kann der Vermieter deshalb wirklich einen Gärtner beauftragen, den die Mieter dann bezahlen müssen?

ironiethriller 15.05.2015 17:16

AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
Sollte eigentlich im Mietvertrag stehen. hast du mal nachgeschaut?

niick 29.04.2016 16:32

AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
"Generell sind alle Gartenpflegekosten als Betriebskosten darstellbar, die periodisch wiederkehrend anfallen. Im Einzelnen sind dies die Kosten für


die Pflege und der Erhalt (Nach- und Neusaat) der Rasenflächen,
die Pflege und Erhalt, aber auch Nachpflanzung von Sträuchern, Stauden und Blumen,
alle Kosten für eine Unkrautbeseitigung,
die jahreszeitlich angepasste Baum- und Strauchbeschneidung, sowie Kosten für deren Erhalt,
sowie Düngemittel und das notwendige Sprengwasser."#

Ansonsten, wie @ironiethriller sagt - hast du im Mietvertrag nachgeschaut?

Regenmacher 29.04.2016 17:05

AW: Rasenpflege - was kann vom Vermieter verlangt werden?
 
Ob die Frage nach einem Jahr noch aktuell ist?


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