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chilichef 13.10.2009 11:57

offenstehende Türen
 
Das Haus ist ein Miets/Geschäftshaus.
Im Nebengebäude ist jetzt ein Laden, der die Kellerräume im Haupthaus als Lager nutzt und auch den Hinter- bzw die Vordertür für die Bediensteten. Der Laden selber hat einen eigenen Eingang.
Die Bediensteten lassen die Hintereingangstür offen stehen, so dass jeder ins Haus kann. Eine Aussprach mit der Bitte diesen Mängel zu beseitigen wurde nicht nachgekommen.
Dadurch, dass sie immer einen Stein in die Tür gelegt haben, hat sich der Türrahmen so verzogen, dass das Schloß jetzt defekt ist.
Die Mängel wurden von mehr als 4 Wochen schriftlich festgehalten und dem Vermieter und Verwalter geschickt.
Was können wir noch tun?:mad:

Recht-Einfach 14.10.2009 09:31

AW: offenstehende Türen
 
Hallo Chillichef,

als erstes würde ich prüfen, was in der Hausordnung geregelt ist. Hier gibt es oftmals Bestimmungen zum Schließverhalten der Türen und einer Regelung der Verantwortlichkeit.

Des Weiteren würde ich nochmalig versuchen mit dem Vermieter schriftlich Kontakt aufzunehmen und auf dieses Sicherheitsrisiko hinweisen. Bestenfalls unter Auflegung einer Frist zur Beseitigung.

Sollte er diesem Wunsch nicht nachkommen wäre unter Umständen eine Mietminderung möglich. Dies sollte aber von einem Fachmann für Mietrecht geprüft werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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