Anspruch auf Aussenrollos aus Sicherheitsgründen?
Guten morgen, mich beschäftigt schon lange eine Frage!
Ich wohne in einer hochopaterr Wohnung mit einfachen Doppelfenstern in die man ohne große Anstrengung einsehen kann. Ich habe schon des öfteren um Aussenrollos gebeten doch dann schob man den Denkmalschutz vor, was absoluter Quatsch ist da eine Menge Wohnungen Rollos haben, nach einem Brand auf der gegenüberliegenden Seite wurden moderne Fenster eingesetzt die komplett anders sind als die Ursprünglichen. Meine Frage, es soll sich angeblich in diesem Jahr etwas im Mietrecht geändert haben, habe ich ein Recht auf Aussenrollos schon aus Sicherheitsgründen? |
AW: Sicherheit
Kein Mieter hat Anspruch auf Außenrollläden an seiner Wohnung. Es gilt immer der Zustand bei Anmietung der Wohnung. Wenn es den Mieter stört, dass man in seine Wohnung sehen kann, darf er ohne zu fragen Vorhänge oder Rollos innen anbringen.
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AW: Anspruch auf Aussenrollos aus Sicherheitsgründen?
Wenn es vertraglich vereinbart war, dass Rollos dran kommen sollen, dann ja, ansonsten nein, so wie es Regenmacher bereits geschrieben hat.
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AW: Anspruch auf Aussenrollos aus Sicherheitsgründen?
Das müsste im Mietvertrag geregelt sein.
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