Keller für private Sachen nutzen
Hallo liebe Gemeinschaft,
ich hätte mal eine Frage zum Mietrecht. Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit Keller. Im Mietvertrag steht, dass ich keine Motorräder, Mopeds oder Roller und kein Benzin im Keller lagern darf. Ist es mir gestattet das Pocketbike, welches kein Benzin enthält und ich ausschleißlich als Spielzeug nutze, dort zu lagern? Vielen Dank für die Hilfe. |
AW: Keller für private Sachen nutzen
Hallo blubbubb,
ich denke hier ist der einfachste Weg, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, denn nach meiner Auffassung ist auch ein Pocketbike ein motorgetriebenes Fahrzeug, welches sicher durch die Hausordnung oder den Mietvertrag zur Lagerung im Keller ausgeschlossen ist. Wenn man den Sachverhalt dem Vermieter schildert und sämtliche Risiken eliminiert könnte ich mir jedoch vorstellen, dass der Vermieter zusagt - was er aber nicht muss. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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