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zwergenconny 12.11.2009 22:37

außerordentliche Kündigung durch Vermieter
 
hallo,

wir haben Mieter, die eine hohe Nachzahlungrechnung von 08 nicht zahlen. sie haben widersprochen. Die NK wurden durch Ihren hohen Verbrauch erhöht und diese Erhöhung zahlen sie auch nicht, sondern die alten Beiträge. Es sind fast 150 Euro mehr, da Sie sehr viel Öl verbraucht haaben.
Zählt die Klausel auch für die NK, dass man bei der Summe von 2 Kaltmieten kündigen kann?
Diese Summe ist schon überschritten. Kann jemand helfen?

Recht-Einfach 15.11.2009 18:27

AW: außerordentliche Kündigung durch Vermieter
 
Hallo Zwergconny,

die Regelung zum Mietrückstand bezieht sich meiner Meinung nach nur auf die Miete selbst.

Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ist durchaus berechtigt, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht korrekt angefertigt wurde. Auch die Einbehaltung der übersteigenden neuen Nebenkosten ist somit in Ordnung.

Wichtig ist nur, dass die Nebenkostenabrechnung nun ordnungsgemäß geprüft wird und der Nachzahlungsbetrag bestätigt oder korrigiert wird. Hierbei erfahren dann auch die Abschläge eine Anpassung und sind zur Zahlung fällig.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

zwergenconny 16.11.2009 11:57

AW: außerordentliche Kündigung durch Vermieter
 
hallo,

und danke. wielange kann so ein widerspruch dauern? und gibt es da nicht auch eine verjährung. auf gut deutsch kann es sein, dass ich dann irgendwann auf den kosten sitzen bleibe?
wer prüft die nachzahlung? der anwalt vom mieter?
wenn die heizungsfirma belege hat, was kann denn da eigentlich evtl. falsch laufen? die haben einfach zu viel heizung verbraucht. die anderen kosten sind ja alle gleich geblieben, nur heizung wasser und somit abwasser. ich kann das nicht klären.nur die abrechnungsfirma der heizungsanlage. ich gebe das ja somit an die mieter nur weiter. was für rechte haben überhaupt vermieter?

Noch eins, ich habe das haus ersteigert und habe festgestellt, dass alle mieter einen stellplatz am haus nutzen.
einer hat vertrag und bezahlt auch. mit alle anderen ist nichts vereinbart.
ich bin dabei parkplatzmarkierungen herzurichten und vermiete sie. wer keinen möchte darf siich da auch nicht hinstellen, richtig? kann ich die abschleppen lassen, nach mehrmaligen mahnungen?
außer ein anderer mieter hatte als er 2006 einzog einen stellplatz angemietet it 13 euro monatlich. ist mit im mietvwertrag vereinbart. habe feststellen müssen, dass er ihn noch nie bezahlt hat aber ihn nutzt. kann ich rückwirkend klagen oder Ihn fristlos kündigen, da es sich schon mehr als 2 monatsmieten sind?

wir schriebenn alle mieter an, in den nächsten tagen die stellplätze freizuhalten, wegen den markierungen und sie uns in den nächsten tagen nachricht geben sollen, ob sie einen mieten wollen oder nicht.
leider standen mehr autos als mieter auf dem parkplatz. es ist ärgerlich . was kann man da tun?
gibt es sowas wie ein gewohnheitsrecht? hab ich da keine möglichkeiten als neuer vermieter?

das waren viele fragen, vielen dank im voraus
zwergenconny


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