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kostok 15.12.2020 19:46

Parken vor der gemieteten Garage
 
Hallo,
Das Abstellen unseres Fahrzeuges vor der gemieteten Garage wurde uns von unser Vermieter seit fast 15 Jahren erlaubt. Seit paar Monaten hat die Tochter das Haus überschrieben bekommen weil der Vater gestorben ist. Sie verbietet uns jetzt vor der angemieteten Garage zu parken, weil in Mietvertrag nur Garage steht. Wo seit fast 15 Jahren nie ein Thema war , sogar unser Besucher durften dort parken. Das war mit Vermieter Mündlich so ausgemacht. Wir stören weder Ein und Ausfahrt noch jemand beim wenden. Es ist so viel platz da , dass noch 2 Autos ohne Probleme vor der Garage parken könnten. Die Tochter droht uns jetzt mit Anwalt und Kündigung falls wir das nicht unterlassen.
Es streiten sich die Geister, manche sagen ich darf parken manche nicht. Anwalt haben wir auch eingeschaltet . Der meinte die können nicht zusätzlich was verlangen.
Bin auf eure Erfahrungen gespannt.
Danke im Vioraus

Regenmacher 17.12.2020 15:14

AW: Parken vor der gemieteten Garage
 
1. Ein Gewohnheitsrecht, auch nach 15 Jahren, gibt es nicht.
2. Sollte der Platz vor der Garage mitgemietet sein, darf man da auch parken. Wenn nicht, dann...............

kostok 17.12.2020 22:52

AW: Parken vor der gemieteten Garage
 
Danke für die schnelle Antwort

Wo wir damals 2007 den Mietvertrag gemacht haben, haben mir beide Vermieter Mündlich zugesichert, dass wir und unsere Besucher vor der angemieteten Garage parken dürfen. Bis jetzt war das nie ein Thema. Weil wir ja auch niemand stören. Die neue Eigentümerin ( Tochter ) wohnt nicht mal im Haus und verbietet uns von heute auf morgen das parken.

Sie handelt einfach willkürlich.
Sie schlägt uns auch nicht vor, dass wir vielleicht 15 - 20 Euro dazu zahlen.
Wir sollen auf der Hauptstraße parken, sonnst bekommen wir Kündigung.
Muss man nicht verstehen.

Regenmacher 18.12.2020 09:09

AW: Parken vor der gemieteten Garage
 
Demnächst alles rund um den Mietvertrag nur noch schriftlich machen, dann hapert es nicht an der Beweiskraft des Mündlichen.

kostok 18.12.2020 21:44

AW: Parken vor der gemieteten Garage
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 11472)
Demnächst alles rund um den Mietvertrag nur noch schriftlich machen, dann hapert es nicht an der Beweiskraft des Mündlichen.

Haben Sie vollkommen Recht


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