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Snoopse 31.12.2009 13:08

Waschmaschine / Wäschekeller
 
Hallo,

ich wohne in einem älteren Mietshaus (kein extrem hellhöriger Altbau!). Seitdem wir eine neue Hausmeisterin haben, ist das vorher so ruhige und friedliche Leben hier eingeschränkt. Ständig erscheinen überall Zettel wie: Fahrrad abstellen hier verboten, da verboten, Waschzeiten einhalten und und und. Freundlicherweise werden ihre Nachrichten teilweise gleich mit 1. Erinnerung, 2. Erinnerung etc. versehen. Als würde sie Buch führen... Manchmal würde ein freundliches Wort oder auch eine Begründung, weshalb sie eine neue Regel einführt (bzw. einführen möchte --> soweit ich weiß müssen alle Mieter zustimmen) ja schon Wunder wirken, aber leider scheint ihr das fremd zu sein.

Jetzt aber zu meiner Frage:
Unser Haus verfügt sowohl über einen Wäschekeller, in dem alle Mieter ihre Waschmaschinen stehen haben, als auch über einen extrem kalten, dunklen, schmutzigen, spinnenverwebten (...) Trockendachboden. Weder ich, noch andere Mieter nutzen diesen Dachboden, weil er einfach keinesfalls zum Wäschetrocknen einlädt. Da ich keine Lust auf Schimmel in der Wohnung habe, habe ich meinen Wäscheständer (den ich nicht mal ganz aufgeklappt habe) in dem recht kleinen Wäschekeller in einer Ecke aufgestellt. Die Wäsche bei Schnee und Kälte auf dem Balkon trocknen zu lassen, kann ja wohl keiner verlangen. Jetzt hatte ich heute wieder einen Zettel an dem Ständer hängen, auf dem Stand, dass ich den Ständer sofort nach Trcoknung der Kleidung zu entfernen hätte. "Grund": Nur sie als einzige habe das Recht, ihren Wäscheständer in dem Keller aufzustellen, da sie keinen Balkon hat.
Alle anderen Mieter hätten den (ekligen) Dachboden zu nutzen.

Das kann sie doch nicht ernsthaft verlangen, oder??? Ich bin mir sicher, dass es niemanden im Haus stört, wenn der Raum durch meinen (oder ggf. sogar noch weitere) Wäscheständer noch enger wird.
Ich möchte ungerne den (netten älteren) Vermieter kontaktieren, der nicht mal in der gleichen Stadt wohnt.

Zudem steht auch im Mietvertrag nichts von einer Einhaltung irgendwelcher Zeiten, in denen nicht gewaschen werden darf. Nicht nach 22 Uhr (so die neue Vorgabe der "netten" Dame) kann ich absolut nachvollziehen. Ich denke, das hat auch bisher nie jemand gemacht. Aber auch in der Zeit von 13 - 15 Uhr nicht??? Vor kurzem, also als sie noch nicht "an der Macht" war, hat es ja anscheinend auch nie jemanden gestört. Und im Flur / Treppenhaus hört man nichts von einer laufenden Maschine. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass man in ihrer im Hochparterre liegenden Wohnung großartig etwas davon mitbekommt.

Ich bin über Ratschläge Eurerseits sehr dankbar.


Viele Grüße und einen guten Rutsch
Snoopse

Recht-Einfach 04.01.2010 19:22

AW: Waschmaschine / Wäschekeller
 
Hallo,

generell bei Nutzung von Waschräumen, etc. in einem Mehrparteienhaus sollte der Mietvertrag oder die Hausordnung Aufschluss über die Rechte und Pflichten des Mieters geben. Sollten hier keine speziellen Regelungen getroffen worden sein, dann gilt das allgemeine Mietrecht.

Und hier gibt es die Ruhezeit von 13:00h bis 15:00h nicht.

Andernfalls muss die Hausordnung geändert werden und hier müssen alle Mieter zustimmen.

Bzgl. des Wäscheständers: Auch hier sehe ich keine Einwände, die Wäsche dort zu trocknen. Aber sicher hilft hier ein telefonisches Gespräch mit dem Vermieter. Wenn dieser es unterbindet sollte man sich fügen. Den Kontakt würde ich an deiner Stelle aber auf jeden Fall suchen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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