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hazel66 24.07.2008 07:35

Wohnungsschlüsselweitergabe
 
Wünsche einen guten Morgen

Meine Frage an Euch lautet, ob ich verpflichtet bin, meinem Vermieter, der mit mir im Haus wohnt mitzuteilen, wem ich einen von meinen Haus- und Wohnungsschlüssel gebe?

Er besteht da partout drauf, dass ich ihm Name und Adresse gebe und droht mir mit Rechtsanwalt, wenn ich ihm das nicht mitteile.

Habe dieses Thema rauf und runter gegoogelt aber nirgends wo was dazu gefunden.

Kennt sich jemand aus? Das wäre super!!

Danke und einen schönen Tag von Hazel

Recht-Einfach 25.07.2008 15:05

Hallo Hazel,

also wie ich das sehe musst du keinem Rechenschaft ablegen, was du mit deinem Wohnungsschlüssel machst.
Jedoch solltest du mal einen Blick in den Mietvertrag oder auch in die Hausordnung werfen, da dort ggf. ein Verbot der Weitergabe oder auch eine Regelung zur Stellungnahme gegenüber dem Vermieter geregelt sein kann.

Aber du musst auch mal an den Vermieter denken. Dieser überlässt dir sein Eigentum und möchte dies natürlich schützen.

Und was hindert dich daran die Daten weiterzugeben, wenn du die Schlüssel einer Person deines Vertrauens überlässt?

Würde mich freuen, wenn du mich mal auf dem Laufenden hälst, wie sich der "Fall" weiterentwickelt :)


Grüße, Mietrecht-Einfach


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