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Tamimausii 09.04.2010 00:14

Vermieter stellt keine Heizmöglichkeit
 
Hallo, ich hoffe ich bin mit meinem Thema hier richtig, wenn nicht verschiebt es doch bitte.

Also nun folgendes:
mein Freund und ich haben vor kurzem ein kleines Haus gemietet, ( sehr alt ), zum 01.05.2010, sind also noch nicht eingezogen.
In dem haus ist weder eine Gas Heizung, Pellet Heizung oder ähnliches vorhanden, lediglich die Anschlüsse für Holzöfen, jedoch sind keinerlei Öfen vorhanden.
Wir haben uns dann kurzerhand den Schornsteinfeger geschnappt um den Schornstein sowie die Anschlüsse abnehmen zu lassen, da wir uns 2 Öfen mit Bauart 1 besorgt hatten.
Gesagt getan der Schornsteinfeger kam auch, der dann wiederum feststellte die Anschlüsse und der Schornstein sind nicht mehr zulässig, es darf so auf gar keinen Fall ein Ofen an die Feuerstelle angeschlossen werden und geheizt werden.
Nach Absprache mit dem Vermieter stämmten wir die Anschlüsse größer und er mauerte den Schornstein wie vorgeschrieben neu.
Nun zum eigentlichen Problem:
Da die Anschlüsse jetzt größer gemacht wurden ( von uns, eine Bohrung wollte der Vermieter wg. der Kosten nicht übernehmen ) musste neues Wandfutter und die dazu gehörigen Rohre vom Wandfutter zum Kamin erneuert werden. Diese werden in der Wand fest installiert, also eingemörtelt. Diese würden dann logischerweise auch bei einem Auszug in der Wand bleiben.
Der Vermieter weigert sich aber eigentlich diese zu bezahlen und meint " Ihr habt das Haus wie besichtigt übernommen"...

Jetzt fängt das ganze Spiel erst an =(...
Nach einem Telefonat mit dem Schornsteinfeger haben wir erfahren, das wir eine Brandschutzversicherung brauchen.
Weil wir in diesem Falle die Ofensteller sind, d.h. der Vermieter hat als Eigentümer eine gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzversicherung, diese deckt das Haus für eventuelle Brandschäden ab, jedoch sind in dieser Versicherung nicht unsere Öfen eingetragen.
Das wiederum heißt wir müssten eine zweite Brandschutzversicherung abschließen die ebenso das Haus abdeckt weil wir ja die Öfen aufgestellt haben, dass verstehe ich jedoch nicht ganz, da unsere Brandschutzversicherung in dem Falle ja ebenso nur das Haus abdecken würde... was ja schon geschützt ist durch die Versicherung des Eigentümers... ???

Da wir jetzt schon gute 800 euro in die Renovierung des Hauses reingesteckt haben, ist unsere Kasse verständlicherweise recht leer.
Dazu kam noch das wir für einen Ofen Abgasrohre benötigt haben die jetzt rund 200 euro kosten,
meine Frage:
Ist der Vermieter nicht eigentlich dafür zuständig das es irgendeine x beliebige Heizmöglichkeit geben muss? ( im Mietvertrag steht nicht drinne das keine heizmöglichkeit gegeben ist )!

Das alles ist recht kompliziert. Hätte er die Öfen gestellt samt Abgasrohre usw hätten wir jetzt das Problem mit der Brandschutzversicherung nicht!

Zumal ich der Meinung bin das wir die Anschlüsse auch nicht hätten vergrößern müssen, das ist meiner Meinung nach auch Sache des vermieters, denn die "Löcher" vorher waren ja laut Schornsteinfeger nicht mehr zulässig. Also hätte er die Löcher größer machen müssen oder ähnliches?!

Fällt das nicht alles irgendwo unter die Heizpflicht nach DIN 4701?

Er ist nur der Meinung das er da kein Geld mehr investieren will und muss... und das dass Haus für den Mietpreis vollkommen in Ordnung seie. ( 220 Euro Kaltmiete ) Ohne Heizung und ansonsten ist das Haus auch eher in einem abenteuerlich - bedenklichem Zustand.
Wobei ich sagen muss, uns gefällt ein Altbau haus schon sehr gut nur hätten wir mit manchen Mängeln einfach nicht gerechnet, bzw. gedacht das der Vermieter kulanter seie und diese dann auch wieder instand setzt.


Wie sollen wir uns jetzt verhalten, wir wollten schon ganz gerne einziehen und nicht allzu großen Streit mit dem Vermieter haben!


Langer text kurzer Sinn =/... wir hoffen es weiß jemand rat...


Liebe Grüße.....

Regenmacher 09.04.2010 09:13

AW: Vermieter stellt keine Heizmöglichkeit
 
Für das, was Ihnen derzeit passiert sind Sie alleine verantwortlich. Sie wollen mit vollem Wissen in ein Haus ziehen, das keine Beheizung bietet. Alle weiteren Baumaßnahmen hätten Sie mit dem Vermieter schriftlich festlegen müssen, und wenn der sich geweigert hätte, die Kosten zu übernehmen, vom Vertrag zurücktreten sollen.

Die Sache mit der Brandschutzversicherung ist dabei das kleinste Problem. Da solche Versicherungen umlegbar sind, also vom Mieter getragen werden müssen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rsicherung.htm


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