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kasa99 01.05.2010 18:04

Gartenbenutzung
 
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, der Vermieter bewohnt eine der Wohnungen, der Garten wird von allen Parteien genutzt. Frage: Kann der Vermieter das Aufstellen eines kleinen, aufblasbaren Kinderpools verbieten? Inwieweit darf die Nutzung des Gartens vom Vermieter vorgeschrieben werden?

Regenmacher 01.05.2010 18:50

AW: Gartenbenutzung
 
In diesem Fall bestimmt der Vermieter die Regeln. Aber warum fragen Sie nicht ganz lieb, wenn ich Vermieter wäre, hätte ich nichts dagegen.

Er dürfte sogar die Nutzung des Gartens den Mietern im Haus komplett untersagen, könnte aber die Gartenpflege trotzdem als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.


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