Fahrräder demoliert im Hausflur
Hallo, in unserem Haus steht immer die Haustür offen, unsre Fahhrräder, Kinderwägen etc werden trotz Bahnhofsnähe just for fun kaputt gemacht oder geklaut, obwohl angekettet an dem vorgesehenen Gitter. Die Tür lässt sich gar nicht abschließen.
Muss der Vermieter für die Schäden aufkommen? |
AW: Fahrräder demoliert im Hausflur
Nö, das muss der Vermieter nicht. Sie sollten Ihrem VM aber beweisbar (Einschreiben) eine Frist (ca. 14 Tage) setzen für die Beseitigung des Mangels.
Ändert sich nichts, dann könnten Sie die Miete mindern. Informationen finden Sie hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html http://www.guter-rat.de/ratgeber/Die...en_607027.html |
AW: Fahrräder demoliert im Hausflur
die hauseingangstür (in mehrfamilienhäusern) muss zu schließen sein, darf aber nicht abgeschlossen sein, da sie als flucht- und rettungsweg dient.
da ein treppenhaus (so verstehe ich zumindest die beschreibung der örtlichkeit) jedoch ein öffentlich zugänglicher bereich ist, kann der vermieter auch keine gewähr für die unversehrtheit der räder übernehmen. denn theoretisch könnte jeder, auch ein hausbewohner, der sich legal im treppenhaus aufhält, die räder demolieren. ich empfehle räder im privaten mieterkeller unterzubringen. dort sind sie sicher. |
AW: Fahrräder demoliert im Hausflur
Das kenne ich schon aus eigener Erfahrung, im manchen Häusern muss man wirklich auf der Hut sein, da sollte man am besten alle Gegenstände wie Fahrräder oder Kinderwagen in der Wohnung oder in einem absperrbaren Kellerabteil lassen. Bei uns im Haus fehlte von einem abgesperrten Fahrrad auch einmal der Sattel und der Lenker, den haben wohl irgendwelche Spaßvögel abmontiert und gestohlen. Da würde ich mich nicht auf den Vermieter verlassen, der kann da auch nur beschränkt eingreifen.
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AW: Fahrräder demoliert im Hausflur
bitte beachten sie, dass flure und treppenhäuser flucht- und rettungswege sind.
abhängig von der baulichen situation darf hier grundsätzlich garnichts gelagert oder abgestellt werden. ungehinderte durchgangsbreiten sind einzuhalten, stolpergefahren dürfen nicht gelagert werden brennbares darf nicht im treppenhaus gelagert werden (auch schuhschränke können brennen). prüfen sie, ob fahrräder dort überhaupt abgestellt werden dürfen. im notfall ist sowas tödlich: treppenhaus verraucht, dunkel, reingetreten, hacke gebrochen, liegen geblieben, erstickt. alles schon vorgekommen. ärgerlich, wenn sie bei der flucht in ihrem eigenen sachen im treppenhaus steckenbleiben und das zeitliche segnen. |
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