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cappo0815 21.11.2008 17:55

Hausfriedensbruch - Schloss an der Wohnungstüre tauschen?
 
Hallo !
Hab da mal ne Frage die mir sehr wichtig ist, vielleicht kannst du sie mir ja beantworten ?
Mein Vermieter geht öfters alleine ohne Ankündigung einfach in meine Wohnung um zu sehen, ob alles klar ist. Oder er stellt meine Tomaten vom Balkon, wenn diese verblüht sind, nur weil ihm das nicht gefällt.
Was kann ich dagegen tun, wenn ich die Wohnung verlasse, schließ ich jetzt schon jede Zimmertüre ab. Das er nicht stöbern kann.
Mein Gedanke ist ob ich wohl den Zylinder vom Schloss einfach mal tauschen sollte. Und abwarten bis er es wieder versucht und wenn er mich dann anspricht verrät er sich ja dann selbst.
Oder soll ich einfach mal Schilder in der Wohnung an die Türen hängen, wo vermerkt ist, dass der Vermieter sich Strafbar macht, wenn er einfach in die Wohnung seines Mieter geht.

Gruss Mirco

Recht-Einfach 22.11.2008 13:11

Zitat:

Zitat von cappo0815 (Beitrag 167)
Oder soll ich einfach mal Schilder in der Wohnung an die Türen hängen, wo vermerkt ist das der Vermieter sich Strafbar macht wenn er einfach in die Wohnung seines Mieter geht.

Genau das ist der Punkt: Dein Vermieter begeht nämlich Hausfriedensbruch. Und Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Und genau darauf solltest du deinen Vermieter mal hinweisen.

Das Auswechseln des Türschlosses würde ich dir nicht empfehlen, da ich nicht glaube, dass dies rechtens ist, wenn du das auf eigene Faust unternimmst.

Ich denke am besten wirkt hier ein Gespräch mit dem Vermieter, in dem du ihn auf die rechtlichen Auswirkungen des Hausfriedensbruch und vor allem dem nachhaltigen Hausfriedensbruch hinweist.
Denn aus diesem kann auch das Recht auf eine fristlose Kündigung durch Seite des Mieters erfolgen!

Ich weiß nun nicht, ob du an deiner Wohnung hängst und eine fristlose Kündigung für dich in Frage kommt, jedoch wäre nur der Fakt, dass diese Möglichkeit bei Hausfriedensbruch besteht sicher ein gutes Mittel, deinen Vermieter vom weiteren Betreten deiner Wohnung abzuhalten!


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach


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