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PersianFreak 10.12.2010 11:56

Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
Hey an alle
ich hab eine dringende Frage:
ich wohn in einem privaten Studentenheim, mir wurde bei der Übergabe ein Haustür/Wohnungsschlüssel und ein Postfachschlüssel übergeben.

Eigentlich bin ich recht verantwortungsbewusst aber ich hab meinen schlüssel nun höchstwahrscheinlich auf dem Campus der Uni (ich war den ganzen tag in der uni und bereits auf der heimfahrt bemerkte ich den verlust) verloren.
Ich hab auch bereits beim Fundbüro der Stadt, vom Bus und der Uni angerufen, meine Freundin hat sogar extra nochmal in allen Vorlesungssäälen nachgeschaut.
Der Schlüssel ist definitiv nicht zu finden und er trägt auch keinen Hinweis auf die Wohnung.
Kann die Verwaltung verlangen dass nun mein komplettes Schloss austauschen lasse oder reicht es wenn ich Ersatzschlüssel besorge?

Ach ja der Hausmeister wollt mir nicht aufmachen weil er nicht dazu befugt ist? Erst als der Schlüsseldienst meinte er müsse den Zylinder aufbrechen (ich hatte abgesperrt) hat der Hausmeister eingewilligt aufzumachen.

Vielen dank =)

Regenmacher 10.12.2010 12:16

AW: Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
Was ist im Mietvertrag zum Verlust des Schlüssels vereinbart?

Ist der verlorene Schlüssel Teil einer Schließanlage, wenn ja, dann könnte es teuer werden und Sie sollten nicht mit dem Hausmeister, sondern mit der Heimleitung über die Schadensbegrenzung reden.

PersianFreak 10.12.2010 12:23

AW: Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
über verlust steht da gar nichts
also ich konnte mit dem schlüssel den eingang zum haus und natürlich meine wohnungstür aufmachen

PersianFreak 10.12.2010 12:30

AW: Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
aber ich dachte wenn es keinen hinweis am schlüssel gibt wo die wohnung aufzufinden ist dass man das schloss nicht ersetzen muss?

Regenmacher 10.12.2010 13:08

AW: Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
Also eine Schließanlage.

Darum ist es umso wichtiger, dass Sie Ihren Mietvertrag auf eine Klausel überprüfen, was bei Verlust des Schlüssels passiert.

Und noch einmal, sprechen Sie unbedingt mit der Heimleitung!

Recht-Einfach 11.12.2010 13:06

AW: Schlüssel verloren - neues Schloss?
 
Aus einem Urteil:

Zitat:

Ein Schadenersatzanspruch wäre ausnahmsweise nur dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter aufgrund der Umstände davon ausgehen kann, dass eine missbräuchliche Verwendung des Schlüssels ausgeschlossen ist (vgl. LG Berlin, GE 2000, S. 1185; ähnlich LG Münster, WM 1989, S. 508, wonach ein Schaden nur verneint werden könne, wenn die Mieter genau angeben können, wo sie ihre Schlüssel verloren haben und wenn sich zu diesem Zeitpunkt an den Schlüsseln kein Hinweis auf ihren Besitzer befunden hat.)
Es sieht also leider nicht ganz so gut bei Ihnen aus, es sei denn es ist nachweislich, dass keine Gefahr vom verlorenen Schlüssel ausgeht. Ob das hier ein Argumentationspunkt ist nehme ich mal nicht an ...


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