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Biene1404 28.12.2010 17:06

Kehrwoche, Schneeräumpflicht
 
Guten Tag,

ich bin von Berlin nach Baden-Württemberg gezogen.
Dort gibt es die Kehrwoche.

Der Vermieter sagte (mündlich) nur ich solle die Treppe fegen.
Die Nachbarn sagen jedoch es muss viel mehr gemacht werden.
U.a. müsse auch gestreut und Schnee gefegt werden.

Ich bin über die Feiertage aber nicht da und habe keinen gefunden der tauscht.

Im Mietvertrag steht von der Kehrwoche aber nichts und eine Hausordnung habe ich nicht erhalten.
Im Mietvertrag steht ein Satz wie: "Es gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen."


Gibt es für Baden-Württemberg besondere gesetzliche Regelungen?
Also gilt automatisch gleich die Kehrwoche und die Schneeräumpflicht?

Muss ich mich an die Kehrwoche halten? Was passiert wenn nicht?

Vielen Dank!!!

Recht-Einfach 28.12.2010 17:21

AW: Kehrwoche, Schneeräumpflicht
 
Hallo,

wenn Ihre Kommune die Kehrwoche vorgibt und diese sich auch auf das Schneeräumen erstreckt, dann sollten Sie dieser Verpflichtung auch nachkommen.

Informationen können Sie hierzu sicherlich bei der zuständigen Gemeinde erfragen.

Ansonsten sollte für Sie keine Verpflichtung bestehen, da vertraglich oder innerhalb der Hausordnung nichts schriftlich fixiert wurde, wobei natürlich auch mündliche Vereinbarungen gelten können - sie sind eben nur schwerer zu beweisen!


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