Katze nachträglich in Wohnung halten - Zustimmung Vermieter?
Hallo, ich habe eine Katze die bei meiner Ex-Freundin ist. Da leider meine Ex-Freundin nun verstorben ist, und ich die Katze wieder nehmen möchte weil sie sonst ins Tierheim muss und ich das nicht will. Die Katze ist eine Wohnungskatze. Die Vermieterin will keine Tiere haben, jedoch die nachbarn haben auch eine Katze die denen zugelaufen ist. Welche aber auch draußen ist. Was meine Katze dann eben nicht wäre. Gibt es da ein besonderes Recht in meinem speziellen Fall? Wer kann mir da weiter helfen.
Danke |
AW: Katze nachträglich in Wohnung halten - Zustimmung Vermieter?
Dieses Recht gibt es nicht. Bei Hunden und Katzen ist stets die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Und da jeder Fall individuell behandelt wird, ist es egal was der Nachbar hat, oder nicht hat.
Hier hilft nur freundliches Verhandeln mit dem Vermieter. |
AW: Katze nachträglich in Wohnung halten - Zustimmung Vermieter?
hallo, aber ich habe mir sagen lassen das eine katze nicht als haustier zählt und darum wäre es egal...
gruß |
AW: Katze nachträglich in Wohnung halten - Zustimmung Vermieter?
Was steht im Mietvertrag?
Zu den nicht genehmungspflichtigen Tieren gehören unter anderem Goldhamster, Zwergkaninchen, Vögel und Zierfische. Alles weitere lesen Sie hier: http://www.mietrecht-einfach.de/rech...haustiere.html Und wenn Sie sich demnächst etwas sagen lassen, sollten Sie nach der Quelle fragen. Gerade im Mietrecht werden so viele Stammtischparolen verbreitet, dass es schon schmerzt. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1