Sozialwohnung und Mietpreisbindung
Wir wohnen in einer Sozialwohnung (eigentlich ein Haus)
Die Vermieter haben nun die öffentlichen Fördermittel offenbar zurückgezahlt und schicken uns einen Brief mit einer Mieterhöhung deren Errechnung sie defizil angegeben haben. (Lauter Sätze über Zinsen und Darlehen. Ich versteh kein Wort) Wir gehen damit aufjedenfall zum Mietverein. Leider haben wir nur einen Termin in zwei Wochen bekommen, daher hoffe ich, dass ihr mir erste Anregungen geben könnt um eines zu verstehen: Darf der Vermieter direkt nachdem die öffentlichen Mittel bezahlt worden sind die Mietpreisbindung aufheben? Ich habe mal gelesen, dass die Mietpreisbindung noch 10 Jahre aufrechterhalten bleibt. Hat dazu jemand Informationen? Liebe Grüße Deftone |
AW: Sozialwohnung und Mietpreisbindung
Hallo,
leider sind meine Kenntnisse zur Mietpreisbindung relativ begrenzt. Ich würde empfehlen gegen die Mieterhöhung Widerspruch einzulegen, bis die Klärung durch den Mieterverein erfolgt ist. Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein. Mietrecht-Einfach |
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