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Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.09.2011, 18:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
Frage Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Hallo, wir haben leider zwei sehr schwierige Mieter seit April 2011 eingefangen. Wir mussten nach 3 Monaten schon eine Abmahnung wegen vollkommen unregelmäßiger Mietzahlungen schreiben. Jetzt folgte eine zweite da diese Mieter die Straßenreinigung (Vertraglich auf die Mieter mit Winterdienst übertragen-die anderen Mieter haben damit keine Probleme...)noch nicht einmal (trotz mündlichen Hinweisen) erledigt hat. In der Abmahnung habe ich geschrieben, das bei wiederholter Mißachtung eine fristlose Kündigung folgt. War das OK? Bitte schnell um Antwort, Danke



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  #2  
Alt 15.09.2011, 18:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Lesen Sie bitte hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

und hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm
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  #3  
Alt 15.09.2011, 19:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Hallo.
Dem Mieter kann nicht ganz so einfach gekündigt werden, wie sie es sich möglicherweise vorstellen.

Bitte lesen Sie auch hier, zum Thema "Fristlose Kündigung durch den Vermieter:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dort erfahren Sie die ausschlaggebenden Punkte, wann ein Mietverhältnis von Seiten des Vermieters fristlos aufgekündigt werden kann.


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  #4  
Alt 15.09.2011, 21:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Hallo, danke für die schnelle Info. Ich möchte Ihnen ja nicht unbedingt kündigen. Da Sie wie ich erst einige zeit nach Vertragsabschluß erfahren habe aus Ihrer vorherigen Wohnung wohl auch rausgeklagt wurden (weiß ich aber nicht 100%, ich weiß nur das noch Restmietschulden zu zahlen sind. Vor Vertragsabschluß habe ich nach Mietschulden gefragt, dieses wurde verneint. Außerdem hat uns der Mieter auch über einiges andere angelogen. So erzählte er uns seine berufsunfähigkeit stammt aus einem Arbeitsunfall-und er hätte mit dem ehem. Arbeitgeber ein Verfahren wegen fehlender Lohnforzahlung etc. laufen. Dabei kommt der Schädelbasisbruch den er hatte von einer privaten wohl im Rasch entstandenen prügelei mit seinem Schwager und und und...Ich denke da Sie sonst auch keiner will wird auch eine fristlose Kündigung nicht klappen.Sie werden das Feld nicht kampflos räumen...und wir sind finanziell auf die Miete angewiesen...Ich möchte nur wissen ob die Abmahnungen so richtifg sind oder ob ich eine frist oder sowas hätte setzten müssen...wenn ja-kann ich das wohl nicht einfach im nachhinein tun oder??? Ich will nur auf alles vorbereitet sein, da wir uns einen Anwalt nicht leisten können-die Mieter wohl aber einen gestellt bekommen...lg Kerstin
Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo.
Dem Mieter kann nicht ganz so einfach gekündigt werden, wie sie es sich möglicherweise vorstellen.

Bitte lesen Sie auch hier, zum Thema "Fristlose Kündigung durch den Vermieter:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Dort erfahren Sie die ausschlaggebenden Punkte, wann ein Mietverhältnis von Seiten des Vermieters fristlos aufgekündigt werden kann.


Mietrecht Einfach
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  #5  
Alt 15.09.2011, 21:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 13
Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Hallo, danke für die schnelle Info. Ich möchte Ihnen ja nicht unbedingt kündigen. Da Sie wie ich erst einige zeit nach Vertragsabschluß erfahren habe aus Ihrer vorherigen Wohnung wohl auch rausgeklagt wurden (weiß ich aber nicht 100%, ich weiß nur das noch Restmietschulden zu zahlen sind. Vor Vertragsabschluß habe ich nach Mietschulden gefragt, dieses wurde verneint. Außerdem hat uns der Mieter auch über einiges andere angelogen. So erzählte er uns seine Berufsunfähigkeit stammt aus einem Arbeitsunfall-und er hätte mit dem ehem. Arbeitgeber ein Verfahren wegen fehlender Lohnforzahlung etc. laufen. Dabei kommt der Schädelbasisbruch den er hatte von einer privaten wohl im Rasch entstandenen Prügelei mit seinem Schwager und und und...Ich denke da Sie sonst auch keiner will wird auch eine fristlose Kündigung nicht klappen.Sie werden das Feld nicht kampflos räumen...und wir sind finanziell auf die Miete angewiesen...Ich möchte nur wissen ob die Abmahnungen so richtig sind oder ob ich eine Frist oder sowas hätte setzten müssen...wenn ja-kann ich das wohl nicht einfach im nachhinein tun oder??? Ich will nur auf alles vorbereitet sein, da wir uns einen Anwalt nicht leisten können-die Mieter wohl aber einen gestellt bekommen...lg Kerstin
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  #6  
Alt 16.09.2011, 11:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Abmahnung wegen nicht Einhaltung einer Mietklausel

Nur gefragt? Da fordert man eine schriftliche Mieterselbstauskunft des zukünftigen Mieters, oder man befragt den derzeitigen Vermieter.

Bevor Sie eine fristlose/fristgerechte Kündigung aussprechen ist es richtig, dass Sie zuvor den Mieter beweisbar (Einwurfeinschreiben) unter Verzug setzen, bzw. abmahnen. Diese Abmahnung sollte natürlich sehr zeitnah zum Vorfall auf den Weg gegeben werden.

Für weitere Informationen sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Das geht sehr preiswert auch online:

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Ein Forum ist nur eine erste Anlaufstelle für Hinweise und Tipps. Wenn es hart auf hart geht, ist ein Anwalt gefordert.
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