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Ausbesserung von kleinen Mängeln

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.03.2014, 17:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2014
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 4
Standard Ausbesserung von kleinen Mängeln

Hallo!
Meine Frage zum Thema "Ausbesserung von kleinen Mängeln"
Ich wohne seit 1 1/4 Jahren in der jetzigen Whg, kurz nach dem Einzug wurde vom Vermieter eine Liste aufgestellt mit folgenden Mängeln:
- rissige Fugen in Bad und um die Türen
- kleiner Spalt im Laminat
- veralteter Sicherungskasten ( sind nur 3 Stück aus Keramik und zum drehen)

Zur Info: Der Sicherungskasten sollte ursprünglich erneuert werden, inzwischen hat es sich der Vermieter wieder anders überlegt und sagte das dies bei Mieterwechsel alles "neu" gemacht wird.

Welchen dieser Mängel muss/sollte gemacht werden?
Wer zahlt das?



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  #2  
Alt 31.03.2014, 18:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

- rissige Fugen in Bad und um die Türen
- kleiner Spalt im Laminat

Diese beiden Mängel sind eindeutig Angelegenheit des Vermieters.

- veralteter Sicherungskasten ( sind nur 3 Stück aus Keramik und zum drehen)

Der Zustand der Elektroinstallation dürfte Bestandschutz haben. Hier ist nur eine Änderung geschuldet, wenn Personenschäden passiert sind.
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  #3  
Alt 31.03.2014, 18:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2014
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 4
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

Danke für die Info Regenmacher

Hab trotzdem noch ne Frage.

Muss der Vermieter die 2 Mängel machen, bzw. kann ich verlangen das diese repariert werden?

Wegen des Sicherungskastens:
Das heißt das ich warten muss bis was passiert ?!
Ich wohne mit meiner 8jährigen Tochter zusammen).... na toll
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  #4  
Alt 31.03.2014, 19:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit Verweis auf § 535 Abs.1 BGB mit dass zur Vermeidung von Schäden an der Mietsache und einer Mietminderung eine zeitnahe Reparatur erfolgen sollte.

Hier mehr Informationen: Pflichten aus dem Mietvertrag - Mietverhältnis ? mietrecht-hilfe.de

Wenn die Stromleitungen abgesichert sind, d.h. die Sicherung löst bei einem Kurzschluss aus, hat der VM seine Pflicht voll und ganz erfüllt. Wenn sich eine Achtjährige falsch beim "Spielen" mit Strom verhält, dürfte der Vermieter nicht haftbar zu machen sein.
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  #5  
Alt 01.04.2014, 21:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2014
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 4
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

Danke für den Hinweis.

Meine Tochter "spielt" nicht mit Strom.
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  #6  
Alt 02.04.2014, 08:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

Ist ja gut! Aber wer hat denn die Achtjährige ins Spiel gebracht, nur weil die Stromkreise nicht mit Sicherungsautomaten abgesichert sind?
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  #7  
Alt 03.04.2014, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2014
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 4
Standard AW: Ausbesserung von kleinen Mängeln

Hallo Regenmacher,
das war ich.....hat sich erledigt :-)
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Stichworte
badezimmer, laminat, mietminderung, mängel, reparatur, strom

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