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Außenrollo entfernen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 09.04.2013, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2013
Beiträge: 1
Standard Außenrollo entfernen?

Guten Tag zusammen.

Ich bin neu hier und weiß nicht, ob ich dieses Thema hier richtig platziert habe. Zumindest hoffe ich es.

Mir geht schon seit längerem eine Frage bezüglich der Wiederherstellung durch den Kopf, welche ich mal unverbindlich geklärt haben möchte.

Zuerst einmal die Vorgeschichte:

Im September 2006 habe ich zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin eine Wohnung von einer Genossenschaft bezogen und dabei die Wohnung samt Möblierung vom Vormieter übernommen.

Dazu gehörte auch ein elektrisches Außenrollo, welches vom Vormieter privat eingebaut wurde.

Laut Übergabeprotokoll haben wir die Wohnung übernommen wie gesehen. Ob das Außenrollo jedoch explizit im Protokoll stand, kann ich nicht 100%ig bestätigen, da ich dieses Protokoll nicht mehr vorliegen habe.

Wie auch immer... Das Außenrollo stellte sich kurze Zeit später als Defekt heraus, da es sich in den kalten Monaten selbst verstellt.

Da uns der Vermieter bei Übernahme mitteilte, dass das Rollo privat ist und seinerseits keine Reparaturen vorgenommen werden, haben wir es einfach dabei beruhen lassen.

Im Juni 2011 sind meine Lebensgefährtin und ich getrennte Wege gegangen. Zuvor haben wir uns jedoch darauf geeinigt, dass ich die Wohnung übernehme und weiterführe.

Zur Sicherheit hat der Vermieter eine weitere protokollierte Übergabe vor Ort veranlasst und uns bei dieser mitgeteilt, dass die Vertäfelungen sowie die Tapeten von mir übernommen und bei Auszug entfernt werden müssen.

Vom Außenrollo wurde nichts erwähnt und wurde auch nicht im Protokoll vermerkt. Dieses Protokoll liegt mir vor.

Genau dieses Außenrollo macht mir nun Angst und ich weiß nicht in wie weit ich dafür grade stehen muss und wie oder ob die Entfernung von mir veranlasst werden muss.

Muss ich mich überhaupt darum kümmern, wenn es nicht im letzten Übergabeprotokoll vermerkt ist?

Problematik ist, dass bei Entfernung zwangsläufig Schäden an der Fassade entstehen werden auf Grund der Einbauweise.

Würde ich es also selbst entfernen, werden wohl Kosten auf Grund der Schäden auf mich zukommen.

Lasse ich es drin, denke ich, dass Kosten für die Entfernung und Renovierung seitens des Vermieters auf mich zukommen.

Alternativ ist auch die Entfernung durch einen Fachmann möglich, was mich jedoch ebenfalls finanziell belasten wird.

Für alle drei Möglichkeiten habe ich aktuell keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Aus diesem Grunde bitte ich um Rat, wie ich aus der Sache am günstigsten Weg komme.



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  #2  
Alt 10.04.2013, 07:49
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Außenrollo entfernen?

Ein- oder Umbauten, die der Mieter veranlasst hat oder auch vom Vormieter übernommen hat, stehen im Eigentum des Mieters und unterliegen einer Rückbaupflicht.

Einfacher wird die Angelegenheit, wenn feststeht, wer Eigentümer dieser Sachen ist.
Bei diesem Hinweis
Zitat:
Dazu gehörte auch ein elektrisches Außenrollo, welches vom Vormieter privat eingebaut wurde.
wäre festzustellen, ob dies z.B. über eine Vereinbarung oder/und auch mit einer Geldsumme vom Vormieter an den Nachmieter übergeben wurde. Wenn ja, dann ist es Eigentum des Mieters.

Wenn dagegen in keinem Übernahmeprotokoll vom Vermieter dieses Rollo auftaucht, dann kann man davon ausgehen, dass es zur Mietsache gehört.

Insgesamt ist so ein Vorgang natürlich nicht über ein Forum zu klären. Hier ist u.U. anwaltliche Hilfe erforderlich.
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  #3  
Alt 10.04.2013, 08:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Außenrollo entfernen?

Zitat:
Muss ich mich überhaupt darum kümmern, wenn es nicht im letzten Übergabeprotokoll vermerkt ist?
Wenn aber dieses Rollo im ersten Protokoll, das Sie entsorgt haben, auftaucht, dann müssen Sie sich auch um den Abbau kümmern, wenn der Vermieter das wünscht.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
nachmieter, reparaturen, rollo, rückbaupflicht, umbau, vormieter, übergabeprotokoll


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