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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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hallo
ich habe einmal vergessen, meinen Schlüssel mitzunehmen. Der Schliesszylinder mußte zerstört werden. Zwei neue Schlüssel wurden mir vom Vermieter übergeben. Bei späterem Auszug hatte ich nur einen Schlüssel zur Rückgabe, weil mir der andere in einem Versteck im Treppenhaus in eine Mauerspalte gefallen ist. Nun möchte die Vermieterin die komplette Schließanlage austauschen lassen - auf meine Kosten. Muß sie das? Um eure antwort wäre ich dankbar. Grüße willi-vanilli |
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#2
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Hallo willi-vanilli,
es gibt bei dem Austausch der Schlösser aufgrund Verlust von Schlüsseln keine eindeutige Rechtsprechung. Dennoch sind ein paar Urteile ergangen, nach welchen ein Austausch der Schließanlage nicht notwendig ist. Dies ist zum Beispeil der Fall, wenn vom verlorenen Schlüssel keine Gefahr ausgeht: Beispiel: Der Schlüssel wird beim Kanufahren in einem Fluss verloren und am Schlüssel oder Schlüsselbund sind keinerlei Hinweise auf die Wohnung zu finden. Somit geht von diesem verlorenen Schlüssel keine Gefahr aus. Also stellt sich in deinem Fall die Frage, ob ggf. jemand an deinen verlorenen Schlüssel gelangen und sich somit Zugang zum Haus oder sogar deiner Wohnung verschaffen könnte. Wenn dem nicht so ist, so würde ich einen Austausch aufgrund mangelnder Gefahr ausschließen. Solte dem nicht so sein, so kann der Verlust auch der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Diese sollte den Schaden übernehmen. Wichtig hierbei ist, sich die Rechnung vom Vermieter aushändigen zu lassen, und diese ohne Zahlung an die Versicherung weiterzuleiten, damit diese den Schaden reguliert. Freundliche Grüße und für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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