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Bau eines Metallzaunes

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.07.2015, 11:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2015
Beiträge: 1
Standard Bau eines Metallzaunes

Hallo miteinander,

vor einer Woche entschieden sich die Bewohner unserer Dachetage dazu einen Zaun zu bauen der zwischen Haus und Garage verläuft. Die Bewohner sind die einzigen Eigentums inhaber im 7 Parteien Haus alle anderen Wohnungen sind vermietet.
Den Zaun haben die Eigentümer zwar mit einem Tor versehen aber nur sie haben zu diesem einen Schlüssel.
Auch kann man den Garten an den der Zaun grentzt und der vor dem Haus und Eingang liegt noch durch ein anderes Tor erreichen. Allderdings gestaltet sich das teilweise schwierig vorallem mit dem Rad da dieser Zugang recht eng bemessen ist.
Daher meine Frage durften die Eigentümer ohne Rücksprache (die es soweit ich mich erinnere nicht gab) einen solchen Zaun errichten?
Mfg A. U.



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  #2  
Alt 01.07.2015, 15:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bau eines Metallzaunes

Da sollten Sie vielleicht noch einmal Rücksprache mit dem Vermieter halten, aber ...

... Entscheidungen, die die Wohneigentümergemeinschaft fasst müssen nicht mit den Mietern des Hauses diskutiert werden.
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  #3  
Alt 14.07.2015, 11:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2015
Beiträge: 24
Standard AW: Bau eines Metallzaunes

Mieter sind nicht Eigentümer...daher ist die Frage an sich schon geklärt
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.11.2015, 20:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Bau eines Metallzaunes

Genau, diese Sachlage ist eigentlich ganz einfach, der Vermieter muss da zustimmen und ich denke mal im Mietvertrag ist das auch so vereinbart worden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.10.2023, 12:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2023
Beiträge: 3
Standard AW: Bau eines Metallzaunes

Zitat:
Zitat von Greydragon Beitrag anzeigen
Hallo miteinander,

vor einer Woche entschieden sich die Bewohner unserer Dachetage dazu einen Zaun zu bauen der zwischen Haus und Garage verläuft. Die Bewohner sind die einzigen Eigentums inhaber im 7 Parteien Haus alle anderen Wohnungen sind vermietet.
Den Zaun haben die Eigentümer zwar mit einem Tor versehen aber nur sie haben zu diesem einen Schlüssel.
Auch kann man den Garten an den der Zaun grentzt und der vor dem Haus und Eingang liegt noch durch ein anderes Tor erreichen. Allderdings gestaltet sich das teilweise schwierig vorallem mit dem Rad da dieser Zugang recht eng bemessen ist.
Daher meine Frage durften die Eigentümer ohne Rücksprache (die es soweit ich mich erinnere nicht gab) einen solchen Zaun errichten?
Mfg A. U.
Ja, die Eigentümer Ihres Dachbodens durften ohne Rücksprache keinen solchen Zaun bauen.

Nach deutschem Recht haben Eigentümer von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus das Recht auf Mitbenutzung der gemeinschaftlich genutzten Teile des Hauses, einschließlich des Ortsbereichs. Dies bedeutet, dass sie die umliegende Fläche sowohl für den Zugang zu ihren Wohnungen als auch für Lager-, Erholungs- und andere Zwecke nutzen können.

Der Bau eines Zauns, der den Zugang zum örtlichen Gebiet einschränkt, kann als Verletzung des Rechts der Wohnungseigentümer auf allgemeine Nutzung dieses Gebiets angesehen werden.

Da in Ihrem Fall der Zaun zwischen dem Haus und der Garage errichtet wird, schränkt er den Zugang zum örtlichen Bereich für alle Bewohner des Hauses ein, einschließlich der Wohnungseigentümer, die das Haus vermieten.

Um einen solchen Zaun zu bauen, mussten die Eigentümer Ihres Dachbodens die Zustimmung aller Bewohner des Hauses einholen.

Wenn sie eine solche Einwilligung erhalten haben, können Sie sich an klempner wallisellen wenden, um Hilfe beim Bau zu erhalten, sie sind professionelle Handwerker.
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Stichworte
garage, garten, schlüssel, zaun


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