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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Bei kleinen Reperaturen - Zuzahlung durch Mieter?
tach,
ich hab da mal ne frage. Vorgestern nacht ist bei uns die klo-pumpe (kellerwohnung) kaputt gegangen. Nun hab ich gestern den vermieter angerufen, der meinte nur "ich soll die pumpe abbauen und vor die tür stellen". so, nun hab ich das ausgebaut und er konnte mir nicht mal so n deckel geben, damit wir das rohr schließen können und nicht alles zurück ins bad läuft. nun hab ich das erstmal mit einem handtuch zu gestopft. eben rief der gute mann an und meinte "die pumpe ist wirklich kaputt und das er wartet bis ich von der arbeit komm, damit ich ihm 60euro für eine neue pumpe geben kann. diese würde er morgen kaufen und mir wieder vor die tür stellen". das heißt ich soll das bezahlen und auch wieder allein einbauen. ist das rechtens??? ich bin alleinerziehende mami, ich kann mein kind und mich, weger duschen, noch können wir auf klo gehen, das kanns doch nicht sein. und warum soll ich die neue pumpe bezahlen? ist das nicht eigentlich seine aufgabe??? es ist ja nicht so, das ich die mutwillig zerstört habe, sondern sie ist einfach ausgefallen. kann mir da jemand n rat geben oder mir sagen, ob ich wirklich verpflichtet bin, diese pumpe zu zahlen? LG maalaa |
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#2
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AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???
Was, wenn überhaupt, ist denn zu Kleinreparaturen im Mietvertrag vereinbart?
Eins nur vorab, es gibt keine sog. "Zuzahlung" für Reparaturen. Nur einen Betrag bis zu dem der Mieter eine kleine Reparatur selbst zahlen muß. Außerdem ist die komplette Erneuerung, von was auch immer, keine Reparatur. Aber wie gesagt/gefragt, was steht im Vertrag dazu? |
#4
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AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???
das ist es ja, im mietvertrag ist davon keine rede, daher bin ich ja so erschrocken.
ich danke euch auf jeden fall, für die antworten. werd mich jetzt mal mit dem § 535 befassen. DANKE |
#5
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AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???
Wenn im Mietvertrag nichts zu Kleinreparaturen vereinbart ist, dann hat der Vermieter allein das Vergnügen, diese Pumpe zu bezahlen.
Sollte aber eine Vereinbarung bestehen, die z.B. vorsieht, dass der Mieter Reparaturen bis 80,- Euro bezahlen muss und die Pumpe kostet weniger, dann muss der Mieter bezahlen: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net Aber wie @anitari schon schrieb, eine Kostenbeteilung/Zuzahlung gilt nicht |
#6
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AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???
Wenn im Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel vorhanden ist, dann braucht sich ein Mieter auch keine Gedanken über solche Reparaturen machen.
Der Austausch der Pumpe fällt aber sowieso nicht unter eine solche Klausel. Bei der Klausel geht es um Teile, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen, was hier ja nicht zutrifft. Und im § 535 BGB steht, welche Verpflichtungen der Vermieter gegenüber dem Mieter hat. |
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Stichworte |
kleinreparatur |
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